Blue Punisher
Wendung bei Ermittlungen zu toter 13-Jähriger
Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Lutz Reuter
Der 37–jährige Mann, der nach dem mutmaßlichen Drogentod einer Schülerin aus Altentreptow, in Untersuchungshaft gekommen war, ist wieder auf freiem Fuß. Wie die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg mitteilt, war der Haftbefehl gegen ihn bereits am 8. August außer Vollzug gesetzt worden.
Als er sowie ein 16–Jähriger und zwei 17–Jährige am 27. Juni, einen Tag nach dem Tod der Schülerin, festgenommen wurden, hieß es von der Polizei nach damaligen Erkenntnissen, dass alle vier Tatverdächtigen im Zusammenhang mit dem Tod der 13–Jährigen und dem schlechten gesundheitlichen Zustand einer weiteren Schülerin aus Altentreptow im Alter von 15 Jahren und einer 14–jährigen Neubrandenburgerin stehen, die zwischenzeitlich in Lebensgefahr schwebte. Alle drei Mädchen sollen demnach die hoch dosierte Ecstasy–Variante „Blue Punisher“ konsumiert haben.
Verdächtiger von anderen Häftlingen angegangen?
Der 37–Jährige kam in die Justizvollzugsanstalt nach Neustrelitz. Die drei minderjährigen Verdächtigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen. Nun heißt es von der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft, „die Ermittlungen zum Nachteil des 13–jährigen Mädchens richten sich gegen einen 17–jährigen Beschuldigten“ und würden weiter andauern.
Dem 37–Jährigen werde dagegen vorgeworfen, in drei Fällen „Blue Punisher" an eine Person unter 18 Jahren abgegeben, verabreicht „oder zum unmittelbaren Verbrauch überlassen“ zu haben. Des weiteren wird er demnach verdächtigt, mit Drogen „in nicht geringer Menge“ gehandelt zu haben. „In den andauernden Ermittlungen wird auch zu klären sein, ob ein und welcher Tatbeitrag durch die jugendlichen Beschuldigten geleistet wurde“, so Oberstaatsanwältin Beatrix Heuer.
Zu Gründen für das Ende der Untersuchungshaft des mutmaßlichen Dealers äußerte sie sich nicht. Einem NDR–Bericht zufolge hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dafür als Hauptgrund angegeben, dass kurz nach seiner Verhaftung Fotos des Mannes in den Medien veröffentlicht wurden, auf denen er nicht unkenntlich gemacht worden war. Die Wahrscheinlichkeit für Flucht– und Wiederholungsgefahr hätte sich dadurch deutlich reduziert. Zudem sei der Mann anhand der Bilder von anderen Gefängnis–Insassen erkannt worden, was für ihn zusätzliche Härten bedeutet habe. Mit Verweis auf die andauernden Ermittlungen wollte Oberstaatsanwältin Heuer diese Informationen auf Nordkurier–Nachfrage weder dementieren noch bestätigen.