Neues Heizungsgesetz
Wie teuer wird der Wärmeplan für das Amt Tollensewinkel?
Altentreptow / Lesedauer: 3 min

Tobias Holtz
Alle Kommunen, die weniger als 20.000 Einwohner haben, sind nach dem jüngst im Bundestag verabschiedeten Heizungsgesetz dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2028 Wärmepläne zu erstellen. Somit trifft diese Neuregelung auch auf das Amt Treptower Tollensewinkel zu. „Ausgehend von den lokalen Gegebenheiten und vorhandenen Infrastrukturen sollen Handlungsoptionen abgewogen und Maßnahmen entwickelt werden, um den Zielzustand der Klimaneutralität zu erreichen“, heißt es in der zugehörigen Beschlussvorlage.
Vorsorglich im April schon Förderung beantragt
Angegeben werden soll in der Wärmeplanung, welche Straßen oder Gebiete an die Fernwärme–Versorgung angeschlossen werden sollen, wo etwa mit Biomasse geheizt oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Liegt eine solche Wärmeplanung vor, sollen Hauseigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Heizung kaputtgeht, so sehen es die Vorgaben der Regierung vor.
Um so ein Konzept erstellen zu können, wird natürlich auch Geld benötigt, wobei die Kommunen nicht alleine auf den Kosten sitzen bleiben sollen. Das Bundesministerium für Wirtschaftsförderung und Klimaschutz übernimmt 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Wer noch in diesem Jahr einen Antrag stellt, soll als zusätzlichen Anreiz sogar bis zu 90 Prozent zurückbekommen. Die Verwaltung hatte deshalb bereits Ende April vorsorglich einen Antrag für das gesamte Amt gestellt, wie die erste Stadträtin Silvana Knebler im Amtsausschuss informierte.
Kosten deutlich höher, als zunächst abgeschätzt
„Aus Erfahrung wissen wir, dass Bundesmittel in der Regel einen langen Vorlauf benötigen, deswegen sind wir diesen Schritt bereits vor dem offiziellen Beschluss durch den Amtsausschuss gegangen“, erklärte Knebler die Hintergründe. Bei der gewährten Förderhöhe würde auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der beantragenden Kommune eine entscheidende Rolle spielen. Die Chancen stünden daher nicht schlecht, dass sogar 100 Prozent der anfallenden Kosten gefördert werden. „Uns wurden bereits Mittel zugesagt, die vielleicht schon Ende September gewährt werden, danach könnten wir direkt in die Ausschreibungsphase gehen“, meinte die erste Stadträtin.
Trotz Förderzusage muss das Amt den Nachweis erbringen, dass es in der Lage ist, die fälligen Eigenmittel aufzubringen. In der Beschlussvorlage zum Antrag ist von einer Gesamtsumme in Höhe von 59870 Euro die Rede, demnach steuert das Amt rund 6000 Euro aus eigener Tasche bei. „Wir sind aber gerade dabei, ein neues Richtwertangebot für den Fördergeber erstellen zu lassen, da sich nach den neuesten Hochrechnungen schon vor der Ausschreibung abzeichnet, dass der vorgesehene Beitrag bei Weitem nicht ausreichen wird“, stellte Knebler klar. Die Förderung wird für ein Jahr gewährt.
Transformationsplan soll bis Ende 2024 stehen
Mit der Erstellung des Konzeptes soll am 1. Januar 2024 begonnen werden. Im ersten Schritt sei geplant, die Ausgangssituation in Altentreptow und den 19 Gemeinden zu erfassen. Dazu würden Kennzahlen zu Wärmeverbrauch und Gebäudeeffizienz für den gesamten Amtsbereich erhoben. Im nächsten Schritt sollen dann Potenzialanalysen — etwa zu Geothermie sowie zu Solarthermie, Großwärmepumpen und Wärmespeicher — aufzeigen, wie die Anpassung der Netzstruktur und Umstellung des bestehenden Netzes fossilfrei, aber auch wirtschaftlich gelingen könne.
Bis zum Ende des nächsten Jahres soll nach Angaben aus dem Rathaus ein sogenannter Transformationsplan inklusive Maßnahmenkatalog vorliegen, der detailliert aufzeigt, wie die Umrüstung zu nachhaltigen, aber trotzdem wirtschaftlichen Energieträgern schrittweise gelingen kann, um die kommunale Wärmewende voranzutreiben.
Der Amtsausschuss sprach sich einstimmig für Wärmeplan und den damit verbundenen Förderantrag aus. Sollten es bei dem zehnprozentigen Eigenanteil von 6000 Euro bleiben, wird dieser in den Haushalt für 2024 mit aufgenommen.