Bauprojekt

Wird das autarke Wohngebiet ein Fall für die Rechtsaufsicht?

Altentreptow / Lesedauer: 3 min

Was das Energie-Areal in Thalberg betrifft, ist die Verwaltung noch keinen Schritt weiter gekommen. Dieser Umstand hat den Bauausschussvorsitzenden jetzt dazu veranlasst, eine besondere Anfrage zu stellen.
Veröffentlicht:21.01.2023, 13:07

Von:
  • Tobias Holtz
Artikel teilen:

Über acht Monate sind vergangen seit die Stadtvertretung der Änderung des Bebauungsplanes für das geplante „Umwelt-, Wohn- und Energieareal“ zugestimmt hat. Damit ist der Weg geebnet, einen Teil des favorisierten Geländes westlich der Meldorfer Straße als Wohngebiet auszuweisen, das sich ausschließlich über erneuerbare Energien mit Wärme und Strom versorgen lässt. So weit die Theorie. Doch das Vorzeigeprojekt ins Stocken geraten.

Von anderen Behörden abhängig

Der Verwaltung seien die Hände gebunden, da die weitere Vorgehensweise von Entscheidungen anderer Behörden abhängt, die erst noch getroffen werden müssten, so die Begründung von Bürgermeisterin Claudia Ellgoth. Dabei liefert sich die Stadt schon längst einen Wettlauf mit der Zeit. Im Juni 2024 läuft die beschlossene Veränderungssperre für das gesamte Bebauungsareal aus – eine erneute Verlängerung ist dann nicht mehr möglich, was im Endeffekt bedeutet, dass die Stadt die Planungshoheit verliert.

Mehr zum Thema: Noch ein langer Weg zu autarkem Wohngebiet in Altentreptow

Für die Altentreptower Wählergemeinschaft zieht sich der ganze Prozess schon viel zu sehr in die Länge, immerhin wurde der eigentliche Aufstellungsbeschluss 2019 gefasst. Für Fraktionsmitglied Roman Krepelin ein Grund mehr, mal bei der Verwaltungsspitze nachzuhaken, was passiert, wenn Beschlüsse der Stadtvertretung nicht umgesetzt werden. „Ich möchte mit dieser Anfrage niemandem vorwerfen, seine Arbeit nicht vernünftig erledigt zu haben. Aber es gibt auch Fälle, in denen bestimmte Projekte aus unterschiedlichen Gründen scheitern, obwohl die Mitarbeiter im Rathaus dafür überhaupt nicht verantwortlich gemacht werden können. Deshalb sollte es in unserem beiderseitigem Interesse sein, zu klären, wie es dann mit der Rechtsfolge aussieht, auch zum Selbstschutz der Verwaltung“, betonte der Vorsitzende des Bauausschusses.

Rathaus muss Beschlüsse der Stadtpolitik umsetzen

Es dauerte keine 24 Stunden, da hatte Krepelin auch schon die schriftliche Antwort auf dem Tisch. Darin teilte ihm die erste Stadträtin Silvana Knebler mit, dass die Stadtvertretung im eigenen Wirkungskreis „oberstes Willensbildungs- und Beschlussorgan“ sei. Folglich müsse die Bürgermeisterin laut Kommunalverfassung ihrer Amtspflicht nachkommen, indem sie die getroffenen Beschlüsse beachtet und ausführt. Sie habe sich davon zu überzeugen, dass die Umsetzung „zügig erfolgt“.

Auch interessant: So schwierig ist es gerade, ein neues Haus zu bauen

Bei Verletzung dieser Pflicht seien „dienst- und haftungsrechtliche Konsequenzen“ die Rechtsfolge. In so einem Fall habe die Stadtvertretung die Möglichkeit, die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zum Einschreiten aufzufordern“. Diese würde allerdings im Rahmen eigener Opportunitätserwägungen entschieden. „Wir als Fraktion werden diesen drastischen Schritt wegen des Wohn- und Energieareals nicht gehen, sondern wollten nur verdeutlichen, wie wichtig es ist, bestimmte Beschlüsse nicht aus dem Blick zu verlieren und bei Bedarf anzupassen, bevor es am Ende überhaupt nicht vorwärts geht“, meint Krepelin.