Umleitung
Zehn Monate Vollsperrung bei Neubrandenburg wegen Bauarbeiten
Neverin / Lesedauer: 2 min

Henning Stallmeyer
Eine Mammut-Baustelle wird das Dorfleben in Neverin bei Neubrandenburg verändern. Ab dem 6. Februar sollen die Bauarbeiten an der Dorfstraße beginnen, die eine Vollsperrung bis voraussichtlich November mit sich bringen. Eine Rundum-Erneuerung steht an. „Wir reden hier von immerhin rund 300 Meter Straßenlänge, die saniert werden”, umreißt Neverins Bürgemeister Nico Klose die Situation der Dorfstraße ab der Kreuzung am Wasserturm bis auf Höhe der alten Kita.
Neue Anschlüsse, neue Fahrbahn, neue Geh- und Radwege
Die Stadtwerke erneuern dort die Wasseranschlüsse für die anliegenden Häuser, der Landkreis erneuert die Fahrbahndecke und verbreitert den Kreuzungsbereich zur Neubrandenburger Straße und die Gemeinde Neverin sorgt für neue Geh- und Radwege auf der Seite der Wohnblöcke mit Anschluss an den vorhandenen Radweg Richtung Glocksin. Außerdem sollen laut dem Bürgermeister auch die beiden Parkplätze an den Wohnblöcken und der alten Kita vergrößert werden.
Rückblick: Baustelle – Vollsperrung teilt Gemeinde Neverin
Diese umfassenden Baumaßnahmen haben allerdings auch ihre Nachteile – besonders für Autofahrer. „Durch die Kombination mehrerer seit langem geplanter Baumaßnahmen, die letztlich Zeit und Kosten sparen soll, wird es zu Verkehrseinschränkungen kommen”, warnt Neverins Bürgermeister Nico Klose. Anwohner und Einsatzfahrzeuge sollen auch während der Baustelle noch durchkommen, doch für den Normalverkehr wird eine Umleitung eingerichtet über Glocksin, Neuenkirchen, Ihlenfeld.

Keine Zufahrt zu Garagen am See
Auch die Parkplätze an den Wohnblöcken werden für die Zeit der Bauarbeiten nur für Anwohner zugänglich sein. Der Seeweg muss ebenfalls gesperrt werden. Somit gibt es keine Zufahrt für die Garagen am See, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde weiter.
Bis November 2023 könnten die Bauarbeiten andauern, wenn alles glatt geht und die Witterung mitspielt. Die Vollsperrung, die ab dem 6. Februar gilt, soll für den gesamten Zeitraum der Bauarbeiten bestehen bleiben.