Nach Raubüberfall

Zeuge mit Mumm erkennt Angeklagte wieder

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Vor dem Landgericht in Neubrandenburg müssen sich vier junge Männer verantworten, denen schwere Verbrechen vorgeworfen werden. Noch schweigen die Verdächtigen.
Veröffentlicht:27.03.2023, 13:27
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  • Author ImageThomas Beigang
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Mit der Vernehmung weiterer Zeugen ist am Montag der Prozess gegen vier Angeklagte fortgesetzt worden, denen die Staatsanwaltschaft schweren Raub und gefährliche Körperverletzung vorwirft. Die Männer sollen im Oktober 2021 Diskobesucher in Neukalen abgefangen und beraubt haben. Eine Gruppe junger Besucher wurde damals im Freien zweimal nacheinander überfallen, wobei zwei Männern Bierflaschen gegen die Köpfe geschlagen wurden. Ein Opfer war kurze Zeit bewusstlos.

Wertsachen und Handy gestohlen

Die 30, 28, 27 und 23 Jahre alten Angeklagten stammen aus Neukalen und Malchin und sind laut Polizei schon einschlägig strafrechtlich bekannt. Bei den Überfällen wurden den Opfern eine Tasche mit Geld und Wertsachen sowie später ein Mobiltelefon gestohlen. Ein 23–jähriger Zeuge, der damals bewusstlos geschlagen worden war, erkannte schon am Freitag zu Prozessstart zwei Angeklagte im Gericht als Täter wieder. Die Angeklagten haben auch am zweiten Prozesstag zu den Vorwürfen geschwiegen.

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Vor der Diskothek in Neukalen sollen die Angeklagten Besucher ausgeraubt haben. (Foto: Torsten Bengelsdorf)

Zeuge hat Schläger wiedererkannt

Auch ein 21–Jähriger, der am Montag vor Gericht aussagte, identifizierte im Saal alle vier Angeklagten als jene Männer, die damals Diskobesucher bedroht und bedrängt hätten. „Die haben andere angerempelt, bedroht und beleidigt“, sagte der junge Mann. Zudem sollen sich die vier lauthals damit gebrüstet haben, zuvor schon andere geschlagen zu haben. Er selbst und seine Begleitung, die in der Tatnacht vor der bekannten Diskothek in Neukalen auf ein Taxi gewartet hatten, wurden aber nicht körperlich angegriffen. Der Vorsitzende Richter Benjamin Beischer wollte von dem Zeugen wissen, woran er denn „festmache“, dass die Angeklagten auch jene bedrohlichen jungen Männer damals waren.

Täter waren geflüchtet

Der Zeuge zögerte nicht. „An den Gesichtern“ habe er die erkannt. Und an den zahlreichen und sehr sichtbaren Tätowierungen. Die Täter waren damals geflüchtet. Durch Hinweise wurden die vier Verdächtigen später gefasst, einer sitzt derzeit in Haft. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt. Indes ist sehr fraglich, ob schon wie geplant im April ein Urteil gesprochen werden kann. Vorsichtshalber hat der Richter schon Termine für Mai und Anfang Juni angesetzt.