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Zu späte Krebsdiagnose? Patientin erstreitet Entschädigung

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die Frau war vor Gericht gezogen, weil ihrer Ansicht nach ihre Ärztin die Krankheit früher hätte erkennen müssen. Ein Urteil gab es aber nicht, man einigte sich auf einen Vergleich.
Veröffentlicht:12.07.2023, 05:55

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Wegen eines Diagnose-Fehlers bei einer Brustkrebs-Erkrankung hat eine Frau aus Neubrandenburg von der Versicherung ihrer ehemaligen Ärztin mehrere tausend Euro als Entschädigung erstritten. Der Rechtsstreit am Landgericht Neubrandenburg lief rund drei Jahre. Die Klägerin musste das Ganze ohne die Hilfe einer Rechtsschutzversicherung bestreiten, wie ihre Rechtsvertretung erläuterte.

Nach erster Untersuchung nichts unternommen

Der Fall hatte im April 2015 begonnen. Die Frau im arbeitsfähigen Alter hatte eine Untersuchung. Dabei hatte die Medizinerin eine damals „auffällige Raumforderung“ in einer Brust wohl gesehen, aber nicht als Krebs-Karzinom ausgemacht. Die Ärztin bestellte die Frau für den Spätsommer/Herbst 2015 zur nächsten Untersuchung in die Praxis.

Erst nach dieser Untersuchung im Herbst wurde die Patientin umgehend an eine Klinik überwiesen. Dort wurde sie noch mal eingehender untersucht und es wurde Brustkrebs diagnostiziert. Schon wenige Wochen später wurde die Patientin operiert.

Gutachter sieht "keinen groben Behandlungsfehler"

Nach Ansicht der Patientin hätte ihre Ärztin diese Erkrankung schon im Frühjahr 2015 erkennen müssen, wie es in ihrer Klage hieß. Wie in medizinischen Streitfällen üblich, untersuchte ein Gutachter gesamten Vorgang. Dieser stellte in einem Schlichtungsverfahren fest, dass es sich um „keinen groben Behandlungsfehler“ handelte. Allerdings stünde der Patientin ein Schadensersatz wegen der psychischen Folgen zu, infolge der späteren Diagnose.

Hierbei, so mahnte Richter Christian Weidlich in der mündlichen Verhandlung an, lasse sich aber nur schwer trennen, ob die psychischen Folgen vor allem auf die Hauptdiagnose Krebs zurückgehen oder auf die Verspätung der Diagnose. „So eine Diagnose kann einen schon aus der Bahn werfen“, sagte Weidlich. 

Insofern hatte die Kammer unter Weidlichs Vorsitz, die sehr häufig solche Haftungsfälle von Medizinern verhandelt, auch schon einen Vorschlag. Statt der anfangs verlangten etwa 20.000 Euro Entschädigung sollten sich beide Seiten auf einen Betrag zwischen 4000 und 6000 Euro einigen.

Versicherungs-Anwälte im Gerichtssaal selten kulant

So kamen 5000 Euro als Entschädigung ins Spiel. Der Anwalt der Versicherung der Ärztin sicherte der Frau das im Gerichtssaal im Prinzip schon zu, erbat sich aber noch die üblichen Wochen Bedenkzeit. Immerhin, so kulant sind Anwälte von Krankenhaus- oder Medizinerversicherungen eher selten bei Verhandlungen. Diese Bedenkzeit für den Vergleich ist inzwischen vergangen. Die Einigung sei rechtswirksam, sagte ein Sprecher des Landgerichtes auf Nordkurier-Nachfrage.

Welche Auswirkungen die Krankheit auf die Gesundheit und den weiteren beruflichen Werdegang der Klägerin hatte, wurde im Gerichtssaal nicht näher erläutert. Klar war nur: Alle Seiten wollten den Fall möglichst zügig und ohne weitere Verhandlungen beenden.