Anzeige wegen Riesen-Hecht

Angler verteidigt sich gegen Vorwürfe

Wesenberg / Lesedauer: 3 min

Jöran Winkler war sich keiner Schuld bewusst, als er auf dem Woblitzsee fischte. Schließlich hatte er sich extra eine Angelerlaubnis gekauft – allerdings wohl die falsche.
Veröffentlicht:08.05.2019, 16:38
Aktualisiert:06.01.2022, 14:22

Von:
  • Author ImageSusanne Böhm
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In der Debatte um den 90 Zentimeter langen Hecht, den Jöran Winkler am 1. Mai aus dem Woblitzsee bei Wesenberg gefischt hat, meldet sich jetzt erneut der Hobbyangler selbst zu Wort. Der Vorwurf, er habe ohne gültige Angelerlaubnis gefischt, sei unbegründet. Auch habe er den Fisch nach dem Foto quicklebendig und gesund zurück ins Wasser gesetzt.

„Ich bin ein ehrlicher Mensch. Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und würde nie auf die Idee kommen, schwarz zu angeln. Selbstverständlich hatte ich eine Angelkarte“, sagte er und legte dem Nordkurier eine Gastangelerlaubnis des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern und seinen Fischereischein vor.

Tier unverzüglich in die Freiheit entlassen

Allerdings – das ist ein großes Problem – gilt die Erlaubnis auf dem Woblitzsee nicht. Denn der See wird von der Seenfischerei Obere Havel bewirtschaftet, nicht vom Landesanglerverband. Jöran Winkler hätte die Angelerlaubnis bei der Wesenberger Fischerei kaufen müssen. „Das wusste ich nicht“, sagte Jöran Winkler auf Nordkurier-Nachfrage. Er sei fest davon ausgegangen, der Landesanglerverband besitze die Fischereirechte für alle Gewässer im Land.

Dass er aus dem Woblitzsee nur Hechte zwischen 55 und 85 Zentimetern entnehmen darf, habe er hingegen gewusst. Darum habe er das Tier auch unverzüglich zurück in die Freiheit entlassen. „Nachdem ich kurz und schmerzlos ein Foto machte, das wird bei dem Fang ja wohl möglich sein, habe ich den Fisch wieder freigelassen. Einen anderen Hecht, der 60 Zentimeter maß, hab ich mitgenommen und verzehrt“, sagt Jöran Winkler.

Noch nie so einen großen Fisch gefangen

Bis auf ein Loch im Maul habe sein Fang keine Verletzungen gehabt. Nachdem er ihn ins Wasser setzte, habe er sich zwei Sekunden an der Oberfläche aufgehalten und sei dann abgetaucht. Das Blut, das dem Fisch auf dem Foto aus den Kiemen läuft, sei sein eigenes. Er habe sich an den scharfen Zähnen des Raubfischs verletzt.

„Es ist traurig, dass der Artikel solche Ausmaße annimmt. Anstatt sich zu freuen, in welcher schönen Natur wir leben, nun diese Reaktionen“, so der 43-Jährige, der nach eigenen Angaben seit seinem fünften Lebensjahr angelt. Aus beruflichen Gründen komme er nicht oft zum Angeln, „maximal zwei Mal in einem halben Jahr“. Umso größer sei seine Freude über seinen kapitalen Fang gewesen.

Noch nie habe er so einen großen Fisch gefangen, sagt Jöran Winkler. Mit einer normalen Wurfangel und einem 20 Zentimeter langen Wobbler, einem Gummifisch, als Köder habe er den Hecht gefangen. Rund zehn Minuten habe er gebraucht, um den Fisch ins Boot zu holen.

Mit Fischereischein gibt es eine höhere Strafe

Die Seenfischerei Obere Havel hält an ihrer Anzeige wegen Fischwilderei fest. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, sagte Fischer Martin Bork. Bei Fischereischein-Besitzern werde das Schwarzangeln ohne Angelerlaubnis zudem härter geahndet als bei Anglern ohne Fischereischein: Ohne Fischereischein sei das Angeln ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit, mit Fischereischein sei es eine Straftat.

„Der Staat geht davon aus, dass Fischereischeinbesitzer ganz genau wissen, welche Papiere sie vorweisen müssen. Jeder Angler hat die Sorgfaltspflicht, sich zu informieren, welche Genehmigungen er für welche Gewässer benötigt.“ Bei dem Hecht habe es sich um ein „wertvolles Laichtier“ gehandelt, der den Fortbestand der Art sichern sollte. „Der ist wesentlich mehr wert als der bloße Kilopreis.“