Mega-Hecht von Wesenberg

Angler wegen 90-Zentimeter-Hecht angezeigt

Neustrelitz / Lesedauer: 3 min

Große Diskussion um den Mega-Hecht von Wesenberg! Der Fischfang hat nun allerdings ein Nachspiel für den Angler – und zwar gleich aus zweierlei Gründen.
Veröffentlicht:08.05.2019, 08:30
Aktualisiert:06.01.2022, 14:22

Von:
  • Author ImageMartina Schwenk
Artikel teilen:

Stolz über den Fang eines großen Hechts, schrieb ein Angler aus Wesenberg kürzlich an den Nordkurier und hat uns ein Foto von seinem Fang geschickt. In den sozialen Netzwerken entfachte die Nachricht allerdings hitzige Diskussionen. Unter anderem, weil der Hecht mit 90 Zentimetern Länge nicht hätte gefischt werden dürfen. Wie der Nordkurier darüber hinaus von der Seenfischerei „Obere Havel“ erfuhr, soll der Angler offenbar nicht im Besitz einer gültigen Angelkarte der Genossenschaft gewesen sein. Diese ist, zusammen mit einem Fischereischein oder Touristenfischereischein, jedoch Voraussetzung, um legal die Rute auszuwerfen. Daher sah sich die Seenfischerei gezwungen, Anzeige zu erstatten.

Aber was hat es mit der Größe des Fisches auf sich? Einige Leser wiesen auf ein Maximalmaß von 85 Zentimetern hin. Alles darüber hinaus müsse zurück in den See entlassen werden. Andere Hobbyfischer kommentierten den Beitrag ganz selbstverständlich mit Fängen, die das Ein-Meter-Maß überstiegen. Das wiederum lässt die Frage aufkommen: Was ist denn nun erlaubt?

„Küchenfensterfischerei” an der Oberen Havel

Wolfgang Bork von der Seenfischerei „Obere Havel“ hat dazu Antworten. „Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaße, aber keine Maximalmaße. Vor einigen Jahren haben wir für unser Gebiet eine Maximalgröße festgelegt, zum Schutz der Raubfische. Damit haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht.“ Denn größere Fische würden mehr Eier legen und so für mehr Nachwuchs sorgen. „Küchenfensterfischerei“ wird es laut Bork genannt. Nur Hechte zwischen 55 und 85 Zentimeter darf ein Angler behalten, andere müssen freigelassen werden. Dies ist, neben anderen Regeln, sowohl auf der Internetseite der Seenfischerei vermerkt, als auch auf den Angelkarten des Gebiets abgedruckt.

Solche Fenster sind immer individuell, erklärt Claudia Thürmer, Pressesprecherin des Landesangelverbands. „Pächter oder Besitzer von Gewässern dürfen veränderte Schonzeiten und Maße für ihre Seen einführen. Die für Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich festgelegten Werte dürfen dabei lediglich nicht unterschritten werden.“ Beim Woblitzsee liegt etwa die Minimalgröße für Hechte mit 55 Zentimetern über dem gesetzlichen Wert von 45 Zentimetern.

Hat der Angler seinen Fang behalten?

Allerdings sind Fenster eher selten, so Thürmer. In vielen Seen gilt nur die gesetzliche Mindestgröße. Aber: „Mit dem Kauf einer Angelkarte stimmt der Angler den Bedingungen des Angelgebiets zu.“ Vergehen gegen Angelvorschriften kämen in Mecklenburg Vorpommern selten vor. 2018 seien bei mehr als 15.000 Einsätzen von ehrenamtlichen Aufsehern nur rund 510 Anzeigen eingegangen. Und davon hätten die meisten schlicht ihre nötigen Papiere vergessen.

Ob der Wesenberger Angler seinen Fang wie vorgeschrieben zurück in die Freiheit entlassen hat, ist dem Nordkurier übrigens nicht bekannt. Eine Anfrage blieb bis Dienstagabend unbeantwortet.

+++ Hinweis: Der Angler hat sich inzwischen in einem weiteren Artikel gegen die Vorwürfe verteidigt. Sie finden ihn hier. +++