Straßenbau
Lkw fährt in Mirower Grundstück – Kommt jetzt die Umgehungsstraße?
Mirow / Lesedauer: 2 min

Tobias Lemke
Nun sei das passiert, wovor lange gewarnt wurde. Der Unfall eines Schwerlasttransporters direkt im Stadtzentrum von Mirow gibt Anlass zur Sorge, heißt es von der Bürgerinitiative (BI) „Umgehungsstraße Mirow“. Deren Mitstreiter und Unterstützer haben auf der jüngsten Demonstration Ende August daher einen offenen Brief an MV-Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) geschrieben.
Problem ist schon Chefsache in Schwerin
Darin bringen die Mirower ihre Ängste zum Ausdruck. „Dass es hier nicht zu Toten und Verletzten gekommen ist, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nur der Tatsache zu verdanken, dass der Unfall sich in den Morgenstunden ereignete und nur wenige Radfahrer und Fußgänger unterwegs waren“, heißt es in dem Brief. Wohl wissend, dass die Mirower Umgehung im Ministerium mittlerweile zur „Chefsache“ erklärt wurde, wird dennoch um mehr Nachdruck für einen beschleunigten Bau der Straße gebeten. Auch Sofortmaßnahmen, wie etwa die Sperrung der Mirower Ortsdurchfahrt für Schwerlasttransporte, werden mit dem Schreiben gefordert.
Zudem hat die BI ihrerseits einen Info-Flyer „Ja, zur Ortsumgehung“ veröffentlicht, nachdem die Interessengemeinschaft „Starsower Niedermoor“ zuvor ein Info-Schreiben zur Ablehnung der Umgehung in Mirow verteilt hatte. Darin wird Notwendigkeit der Straße bezweifelt und auf den schützenswerten Naturraums hingewiesen, der überbaut werden soll. Die Befürworter der Umgehungsstraße bitten hier bei der Argumentation „sachlich und ehrlich“ zu bleiben. Vorgeschlagen wurde so etwa, die Umweltverträglichkeitsprüfung der Nullvariante gegenüberzustellen – also abzuwägen mit dem Fall, dass gar nicht gebaut wird. „Bei jedem Neubau entstehen Treibhausgas-Emissionen. Wenn das künftig herangezogen wird, darf gar nichts mehr gebaut werden“, kritisiert Uwe Kumm, Vorstandsvorsitzender der BI Umgehungsstraße diese Sichtweise.

Die Starsower Interessengemeinschaft hatte 2015 Klage gegen den Bau der Ortsumgehung eingereicht. Mittlerweile wurde daraufhin die Bauplanung überarbeitet und ist zum Abschluss gekommen. Aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Klage kann jedoch kein Baustart erfolgen. Der weitere Fortgang hängt nun also vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald ab. Von dort heißt es, dass eine Entscheidung für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, also der aufschiebenden Wirkung, bis Ende des Jahres und eine Terminierung des Hauptsacheverfahrens im 1. Quartal 2024 in Aussicht gestellt werden könne. Hinsichtlich des Antrags auf Aufhebung der aufschiebenden Wirkung habe der Senat zu prüfen, ob durch die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses die Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Planung nun ausgeräumt sind, erklärt David Gesche, Pressesprecher am Oberverwaltungsgericht.