Bürgermeisterwahlen in Neustrelitz

Bürgermeister auf ewig? Theoretisch ja, aber ...

Neustrelitz / Lesedauer: 3 min

Einmal Bürgermeister – immer Bürgermeister. Das kann in Deutschland durchaus funktionieren. Begrenzung von Amtsperioden sind bislang nicht möglich.
Veröffentlicht:12.02.2021, 07:57

Von:
  • Marlies Steffen
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Neun und neun macht 18, kommen noch einmal sieben Jahre hinzu, wären es schon 25. Wird der parteilose Neustrelitzer Bürgermeister Andreas Grund im Frühjahr in seinem Amt wiedergewählt, könnte er es auf eine Amtszeit von einem Vierteljahrhundert bringen. Ein Bürgermeisteramt sozusagen fast auf Lebenszeit – das ist nach dem deutschen Grundgesetz und nach der Verfassung möglich. „Es gibt hinsichtlich der Wahlperioden keine Begrenzung.“ Die einzige Begrenzung sei das Alter, mit dem ein Bewerber sich zur Wahl stellen kann, sagt Arp Fittschen, Referent beim Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern. Wer in Mecklenburg-Vorpommern als hauptamtlicher Bürgermeister wiedergewählt werden will, darf zum Zeitpunkt der Wahl das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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Bürgermeister wird direkt gewählt

Ob etwa ein Bürgermeister wieder gewählt würde, ob er demnach seinen Job gut gemacht habe, entscheide einzig und allein der Wähler, so Fittschen. Zur Erinnerung: Der Bürgermeister wird direkt gewählt und nicht, wie etwa im Bundestag, aus dem Parlament heraus. Arp Fittschen räumte ein, dass der Amtsbonus des Bürgermeisters bei der Wahl immer auch ein Vorteil sei. Der Bürgermeister habe es einfacher, wahrgenommen zu werden. Die Amtszeit auf etwa zwei Wahlperioden zu begrenzen, stelle aus Sicht des Städte- und Gemeindetages eine Entmündigung des Wählers dar.

Dass die Parteien im Falle einer Begrenzung der Anzahl von Wahlperioden sich indessen intensiver und regelmäßiger um ihre eigene Nachwuchskader kümmern müssten, räumte Fittschen ein. Allerdings würde bei Bürgermeisterwahlen meistens nicht nach der Partei gewählt, sondern entscheidend sei für die Wähler die Person.

Zumindest auf Bundesebene spielt das Thema Begrenzung der Wahlperioden bereits seit Längerem eine Rolle. 2018 hatte sich innerhalb der CDU die Junge Union für eine Begrenzung der Amtszeit auf drei Wahlperioden ausgesprochen. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte im Jahr 2019 einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach die Amtszeit der Bundeskanzler auf zwei Wahlperioden begrenzt werden soll. Um dies durchzusetzen, bräuchte es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit, das Grundgesetz müsste geändert werden. Bislang kann der Bundeskanzler nach Ablauf der Wahlperiode unbegrenzt wiedergewählt werden. Anders als bei den Bürgermeistern und Landräten gibt es hier auch keine Altersbegrenzung.

Dauer einer Amtszeit kann verändert werden

Die AfD-Fraktion begründet ihren Antrag unter anderem damit, dass sich die fehlende Befristung der Amtszeit als Mangel des Grundgesetzes erwiesen habe. Mit zunehmender Amtsdauer würden sich Netzwerke etablieren und finanzielle Abhängigkeiten manifestieren. Dies sei zum Nachteil der Gewaltenteilung und führe zu einer Monopolisierung der Macht. Entschieden ist über den Antrag der AfD im Bundestag noch nicht. Derzeit stehe auch nicht fest, wann die Abgeordneten darüber abstimmen, hieß es aus der Pressestelle des Deutschen Bundestages.

Fest steht indes das Datum für die Wahl zum Bürgermeister in Neustrelitz. Dies wird am 18. April sein. Vier Kandidaten stellen sich zur Wahl – Amtsinhaber Andreas Grund, Daniel Priebe (SPD), Frank Herrmann (AfD) und erstmals seit 1990 eine Frau: Angelika Groh. Sie ist, wie der amtierende Bürgermeister, parteilos. Im Gegensatz zu der Zahl der Amtsperioden, für die es keine Begrenzung gibt, kann eine vom Bürger gewählte politische Vertretung sehr wohl bestimmen, wie lange eine Amtsperiode dauert. Vor zwei Jahren hatte die Neustrelitzer Stadtvertretung die Amtszeit für den Bürgermeister von bisher neun auf sieben Jahre herabgesetzt.