Drogenkontrolle
Durchsuchung der Unterhose "nicht verhältnismäßig"
Neustrelitz / Lesedauer: 3 min

Natalie Meinert
Eine Durchsuchung in Neustrelitz erregt derzeit die Gemüter. Die Geschichte vom 26-jährigen Falco Schulz, der nachts von der Polizei angehalten worden war, schlug bei vielen Nordkurier-Lesern hohe Wellen. Schulz und sein Freund wurden nach Drogen durchsucht, dabei schaute ein Beamter ihm auf offener Straße wie selbstverständlich in die Unterhose. Die örtliche Polizeisprecherin verteidigt diesen Vorgang. Doch ein Neustrelitzer Rechtsanwalt sieht das anders.
Rechtsanwalt Pauly stellt Frage der Verhältnismäßigkeit
Für Guido Pauly, den der Nordkurier um eine Einschätzung bat, hat die Durchsuchung „einen unangenehmen Beigeschmack”. Sie sei zwar wahrscheinlich zulässig gewesen, so der Rechtsanwalt: „Schließlich hatten die Beamten anscheinend die Vermutung, dass der junge Mann noch mehr und möglicherweise illegale Drogen bei sich tragen könnte.” Pauly bezieht sich dabei auf Falco Schulz' Bescheinigung für medizinisches Marihuana, die er den Polizisten gleich zu Beginn gezeigt hat. Allerdings sei der Blick in die Unterhose deswegen wohl kaum angebracht gewesen, meint der Rechtsanwalt: „Das war meiner Meinung nach unnötig.” Er ergänzt allerdings: Ob dies allerdings verurteilenswert sei, müsse im Zweifelsfall ein Richter entscheiden.
Viele Nordkurier-Leser Nordkurier machen sich wegen der Durchsuchung auf Facebook Luft: „Würde er Opiate oder ähnliches verschrieben bekommen und das Rezept dafür vorlegen, hätte er sicherlich nicht die Hosen fallen lassen müssen”, schrieb zum Beispiel der Nutzer Marc Dierbach. Und auch die Nutzerin Iljana Felski kommentierte: „Einem Patienten, der sich als solcher ausweist, der Cannabis nicht ohne Grund bekommt und das auch nur, wenn er zuverlässig ist, einer derartigen Leibesvisitation zu unterziehen, ist gelinde gesagt eine Sauerei. Bei einem Fentanyl-Patienten würde keiner auf die Idee kommen, diesen nackig zu machen.”
Droge bleibt Droge – aber Schlüpfer bleibt Schlüpfer
Bereits seit 2011 ist der Konsum von medizinischem Marihuana in Deutschland legal, fast jeder Arzt darf es seit 2017 verschreiben. Dennoch tun dies Ärzte immer noch selten. „Schmerz” ist die mit Abstand häufigste Diagnose für den Konsum von pharmazeutischem Cannabis. Ein Medikamenten-Rezept ist also Anlass, bei der Durchsuchung in die Unterhose zu gucken?
„Auch wenn es medizinisches Marihuana ist – es ist immer noch eine Droge”, erklärt Guido Pauly. Der Verdacht auf weiteren, illegalen Drogenkosum sei da grundsätzlich zunächst einmal nicht vollkommen abwegig. Die Maßnahmen nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG), die den Polizisten in so einem Verdachtsfall zur Verfügung ständen, seien tatsächlich sehr weitreichend. Allerdings ständen diese stets unter dem im Grundgesetz verbrieften Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – und der Blick in den Schlüpfer sei laut Pauly „nicht verhältnismäßig” gewesen: „Es gibt aber solche und solche Polizisten.” Und er ergänzt: Bei einem Richter, der nachts privat auf der Straße unterwegs sei, hätten sie das wahrscheinlich nicht gemacht.
Kollektiv-Verdacht ist nicht zulässig
Eine andere Begründung von Polizeisprecherin Kathrin Jähner, die sie im Nordkurier für das Verhalten ihrer Kollegen äußerte, hält der Rechtsanwalt hingegen für sicher unzulässig. Jähner hat dem Nordkurier gesagt, dass im näheren Umkreis kurz zuvor ein Neustrelitzer mit einer großen Menge Drogen erwischt wurde und die Beamten Falco Schulz deshalb durchsuchten. „Das wäre nur in Ordnung gewesen, wenn es konkrete Anhaltspunkte gegeben hätte, dass der Betroffene Gegenstände aus dieser Straftat besitzt.” Und dafür hätte ein Beschluss von Richter oder Staatsanwaltschaft existieren müssen. „Ohne Beschluss darf die Polizei ihn nur durchsuchen, wenn Gefahr in Verzug wäre. Doch die war in der Situation nicht gegeben.”