Feldberg will auf Gewässern weiter Motorboote zulassen
Feldberg / Lesedauer: 4 min

Die Gemeindevertretung der Feldberger Seenlandschaft hat sich in namentlicher Abstimmung für die weitere Befahrbarkeit der Feldberger Gewässer mit verbrennungsmotorgetriebenen Wasserfahrzeugen ausgesprochen. Neun Ja–Stimmen standen fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung gegenüber. Demnach sollen Viertaktmotoren, für die es bereits eine Genehmigung gibt, bis zum 31. Dezember 2030 auf Feldberger Gewässern tuckern dürfen.
Die Frist wäre eigentlich am 1. Januar 2024 ausgelaufen. Bürgermeisterin Constance von Buchwaldt (SPD) soll entsprechend mit dem Landkreis Kontakt aufnehmen. Die aus dem Jahr 2014 stammende Allgemeinverfügung zur Befahrbarkeit Feldberger Gewässer ist vom Landkreis erlassen worden und muss auch durch ihn geändert werden. Zudem soll die Benutzungsordnung der Gemeinde angepasst werden. Diese tritt ebenfalls zum 1. Januar 2024 außer Kraft. Der Antrag war von der SPD– und der CDU–Fraktion eingebracht worden. Er wird mit einer von Vernunft geleiteten Übergangslösung „bis zum endgültigen Auslaufen dieser Benutzungsordnung“ begründet.
Petition von 2500 Menschen unterzeichnet
Der Beschlussfassung ging eine intensive und kontroverse Diskussion des Themas in der Gemeindevertretung voraus. Dabei erhielten auch Bürger Rederecht. So sprach Ralf Mittermüller für die Ortsgruppe des BUND. Die Naturschutzorganisation hatte zusammen mit weiteren Umweltaktivisten in einem offenen Brief an die Gemeinde von einem politischen Skandal gesprochen und den Akteuren Gefälligkeitspolitik vorgeworfen. Zudem wurde eine Online–Petition für das Verbot von Verbrennungsmotoren auf Feldberger Gewässern gestartet. Diese Petition ist bislang von mehr als 2500 Menschen unterschrieben worden.

Ralf Mittermüller plädierte dafür, dass sich die Gemeinde für die Einwerbung von Fördermitteln für Bootsbesitzer starkmachen solle, damit diese ihre Verbrennungsmotoren auf E–Motoren umstellen könnten. Zudem sprach er die Befürchtung aus, dass möglicherweise jeglicher motorgetriebener Bootsbetrieb auf Feldberger Gewässern untersagt werden könne, wenn sich der Landkreis des Feldberger Antrags annehme und die Allgemeinverfügung neu bewerte. Er machte Argumente wie Klimawandel, Artensterben und die EU–Wasserschutzrichtlinie geltend.
Als Einwohner mit Sachkunde erhielt auch Heiko Schäfer vom Verein saubere Boote auf Feldberger Seen Rederecht. Schäfer verwies unter anderem darauf, dass moderne Verbrennungsmotoren heutzutage schon sehr sauber seien. Zudem erinnerte er an eine gesetzliche verankerte Besitzstandwahrung für die Bürger. Grundrechte könnten nicht einfach eingeschränkt werden.
Vernunft–Formulierung überzeugte nicht
Bedenken regten sich indessen auch in der Gemeindevertretung darüber, dass der Landkreis die Allgemeinverfügung neu bewerte und auch Elektroboote künftig nicht mehr auf Feldberger Seen fahren dürften, wie es Thomas Pfitzner von den Freien Wählern der Feldberger Seenlandschaft äußerte. Gemeindevertreter Michael Siebeling (Die Linke) teilte dieses Argument. Zudem warf er CDU und SPD vor, nicht wirklich einen Grund für die weitere Zulassung von Verbrennungsmotoren benannt zu haben. Die Formulierung „von Vernunft getragen“ überzeuge ihn nicht. Thomas Pfitzner hatte gleich zu Beginn der Sitzung beantragt, den Antrag von CDU und SPD von der Tagesordnung zu nehmen. Den Beschluss wie beabsichtigt zu fassen, könnte mehr Schaden als Nutzen bringen, argumentierte er, bekam jedoch keine Mehrheit.
Dass es Risiken hinsichtlich der Behandlung des Antrags aus der Feldberger Seenlandschaft durch den Landkreis gibt, gab auch der stellvertretende Bürgermeister Reiner Stöhring zu. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Änderung der Allgemeinverfügung Argumente wie Klimawandel, Wasserrichtlinie und Artenvielfalt in die Betrachtung einbezogen würden. Stöhring machte aber auch geltend, dass sich bei Verfahrensänderungen normalerweise auf die gestellte Frage konzentriert würde.
Auf Ablehnung stößt der Beschluss der Gemeindevertretung beim Naturpark Feldberger Seenlandschaft. Dies sei zwar nicht die zuständige Fachbehörde für ein Genehmigungsverfahren. „Aus naturschutzfachlicher Sicht ist eine Verlängerung der Befahrenserlaubnis auf dem Haussee und dem Breiten Luzin für Viertaktmotoren nicht geboten“, sagte Naturparkleiterin Anne Petzold dem Nordkurier nach der Sitzung. In und auf den Seen sollte der Schutz und die Erhaltung der wertvollen Naturausstattung Vorrang haben.
Mehr Mitwirkungsmöglichkeiten im Vorfeld gewünscht
Auch der Landkreis hatte seine Allgemeinverfügung vor neun Jahren unter anderem mit der herausragenden Bedeutung der Feldberger Gewässer für den Wasserhaushalt, den Naturschutz und den Tourismus der Region begründet.
Die Diskussion in der Gemeindevertretung um die Zukunft von Verbrennungsmotoren stieß auf ein großes Interesse bei den Bürgern. Diese machten in der Einwohnerfragestunde mehrfach deutlich, dass sie im Vorfeld der Debatte mehr Mitwirkungsmöglichkeiten erwartet hätten.