Reformchaos

Finanzamt droht mit hoher Geldstrafe trotz erledigter Grundsteuer-Erklärung

Feldberg / Lesedauer: 3 min

Das Finanzamt verunsicherte einen Mann aus der Seenplatte. Seine Grundsteuer–Erklärung sei nicht eingegangen. Es drohe eine fünfstellige Strafe. Die Erklärung liegt aber längst vor.
Veröffentlicht:09.06.2023, 05:39

Von:
  • Heike Sommer
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Als der Feldberger Olaf Peter kürzlich Post vom Finanzamt bekam, ging sein Puls auf 180. Ein Mahnbescheid mit einer finanziellen Strafandrohung von bis zu 25.000 Euro war ihm da ins Haus geflattert. Was ihm zur Last gelegt wird? Laut Finanzamt-Schreiben habe er noch keine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgegeben, obwohl diese zum Fristablauf 31. Januar 2023 fällig gewesen sei. Olaf Peter ist sich keiner Schuld bewusst. „Meine Erklärungen wurden schon am 13. August 2022 und am 18. September 2022 digital erfolgreich übermittelt“, sagt er.

Kontakt zum Finanzamt aufgenommen

Um der Sache auf den Grund zu gehen, nahm er Kontakt zum zuständigen Finanzamt in Waren auf. „Telefonisch ist da allerdings niemand zu erreichen und auf meine E–Mails und Schreiben habe ich keine Antwort bekommen“, sagt Peter. „Als ich meinen Brief persönlich in der Poststelle des Finanzamtes in Waren abgab, hieß es dort: Ah, Feldberg, da sind Sie nicht der Einzige“, sagt er. Er schloss daraus, dass auch andere Grundstücksbesitzer in der Feldberger Seenlandschaft (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ein derartiges Mahnschreiben erhalten haben, und wandte sich Hilfe suchend an die Lokalredaktion des Nordkurier.

Das Schreiben entpuppte sich bei Olaf Peter noch nicht als Mahnung, sondern als Erinnerung. (Foto: Heike Sommer)

Forscher Ton im Schreiben verunsichert

Das auf den 8. Mai 2023 datierte Schreiben von der Bewertungsstelle des Finanzamtes Waren schlägt tatsächlich einen sehr forschen Ton an. Der Adressat Olaf Peter wird darin zunächst darüber informiert, dass er seiner gesetzlichen Verpflichtung noch nicht nachgekommen sei. Einige Absätze weiter wird darauf hingewiesen, dass „wegen Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe von Feststellungserklärungen ... die Festsetzung eines Verspätungszuschlages von bis zu 25.000 Euro möglich ist.“

Auch wenn das Schreiben nicht als Mahnung, sondern als Erinnerung ausgewiesen, verunsichert und schockiert es Olaf Peter zutiefst. „Und da werde ich wohl nicht der einzige sein, zumal das Schreiben elektronisch erstellt wurde“, sagt er.

Was ihn besonders sauer macht ist, dass weder er noch sein Steuerberater in den vergangenen Tagen jemanden im Finanzamt zu sprechen bekamen. Das gelang auch dem Nordkurier nicht. Darum wandte sich die Redaktion direkt an das Finanzministerium. 

Rund 160.000 Erinnerungsschreiben verschickt

Demnach wurden Anfang Mai rund 160.000 solcher Erinnerungsschreiben — wie der Feldberger Olaf Peter eines erhalten hat — durch die Finanzämter im Land verschickt. Ministeriumssprecherin Anne Lewerenz erklärt, dass diese Schreiben an jene Steuerpflichtigen versandt wurden, „bei denen zum jeweiligen Aktenzeichen zum Stichtag kein Erklärungseingang zu verzeichnen war.“ Oftmals seien fehlerhafte Eintragungen gemacht worden. „Beispielsweise hat jemand ein falsches Aktenzeichen benutzt oder es ist ein Fehler bei der Wahl der Vermögensart unterlaufen“, erklärt sie. Schätzungsweise sei dies bei bis zu zehn Prozent der Adressaten der Fall.

 „Das Chaos bei der Grundsteuerreform nervt“

Wer seiner Erklärungsverpflichtung — möglicherweise unter einem falschen Aktenzeichen — nachgekommen ist, müsse keinen Verspätungszuschlag befürchten, versichert Anne Lewerenz. Sie rät Betroffenen, sich an das zuständige Finanzamt zu wenden, um den Sachverhalt aufzuklären.

Im Ministerium sei allerdings auch bekannt, dass aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens aktuell nicht alle Anrufe sofort entgegengenommen werden können. Falls es telefonisch nicht klappe, könnten sich die Bürgerinnen und Bürger mittels Kontaktformular auf dem Steuerportal, per E–Mail oder postalisch an das jeweilige Finanzamt wenden, rät sie. Die zentralen Informations– und Annahmestellen in den Finanzämtern aufzusuchen, sei ebenfalls ein gangbarer Weg. Den hat Olaf Peter bereits eingeschlagen und hofft, dass damit alles geklärt ist. „Das Chaos bei der Grundsteuerreform nervt“, sagt er.