Entscheidung
Gericht spricht Urteil im Badesteg-Streit von Neustrelitz
Neustrelitz / Lesedauer: 3 min

Tobias Lemke
Das Verwaltungsgericht in Greifswald hat über die Badesteg-Klage aus Neustrelitz entschieden. Als einen „Sieg auf ganzer Linie“ bewertet Stadtpräsident Ernst August von der Wense (CDU) nun das Urteil von dieser Woche für die Stadtvertretung. Das Gericht habe entschieden, dass es eben doch Aufgabe des Stadtparlaments sei, in Sachen Verkehrssicherungspflicht an Badestegen mitzuentscheiden.
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In Greifswald Klage eingereicht
Genau das hatte der Neustrelitzer Bürgermeister Andreas Grund den Stadtvertretern und Stadtvertreterinnen im Sommer 2020 versagt. Grund hatte gegen einen Beschluss der Stadtvertretung zur Kontrolle der Badestege in Klein Trebbow und Fürstensee sein Veto eingelegt und begründete die Entscheidung damit, dass die Pflicht zur Wahrung der Verkehrssicherheit an Badeseen bei der Verwaltung liege. Die Neustrelitzer Stadtvertretung hatte daraufhin in Greifswald Klage gegen den Bürgermeister eingereicht. Die Richter sollten klären, ob die Angelegenheit tatsächlich alleinige Sache der Verwaltung ist.
Mit dem Urteil sei die Beanstandung des Bürgermeisters nun aufgehoben. „Das Gericht hat festgestellt, dass der Beschluss der Stadtvertretung nicht rechtswidrig ist. Weil es sich um eine wichtige Angelegenheit der Stadt handelt, hat die Stadtvertretung ihre Kompetenzen nicht überschritten“, erklärt von der Wense. Das Gericht weise zudem darauf hin, dass die Stadt mit dem beanstandeten Beschluss nicht ihre Verkehrssicherungspflicht beziehungsweise ihre Aufsichtspflicht an den Badestellen verletze. Zur Erinnerung: Die Stadtvertretung hatte sich dafür ausgesprochen, dass an den Stegen in Klein Trebbow und Fürstensee während der Badesaison wöchentliche Kontrollen hinsichtlich Beschädigungen stattfinden und Schäden sofort beseitigt werden. Eine Badeaufsicht wie am Glambecker See müsse nicht gestellt werden.
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Abriss-Vorschlag nun aber vom Tisch
Dem Gang vors Gericht vorausgegangen war dabei eine Grundsatz-Diskussion über den Umgang mit Badestegen. So prallten in Neustrelitz unterschiedliche Auffassungen über die Gefahrenabwehr an öffentlichen Badestellen mit Stegen aufeinander. Der Streit hatte sich daran entfacht, dass der Bürgermeister und die Verwaltung Badestege ohne Aufsicht für problematisch halten. Berufen wurde sich dabei auf die Verkehrssicherungspflicht der Kommune und entsprechende Hinweise der Kommunalen Schadensausgleichskasse. Demnach müssten – grob gesagt – Badestege abgerissen werden, wenn die Kommune keine Aufsicht stellen kann. Nicht nur in der Neustrelitzer Stadtvertretung hielt man diese Auffassung für weltfremd.
Spätestens jetzt nach dem Urteil sollten die Rufe nach einem Abriss der Stege in Klein Trebbow und Fürstensee verhallen. Diese Forderung sei ohnehin schon vom Tisch gewesen, so der Stadtpräsident. Was die mittlerweile zwei gesperrten Badestege in Prälank betrifft, so sei hier noch nicht geklärt, welche Maßnahmen getroffen werden. Klar sei nur, dass etwas mit den in die Jahre gekommenen Konstruktionen passieren müsse.
Warnung an die Verwaltung
In einer Sache gab es noch einen Hinweis durch die Richter. Sollte der Bürgermeister weitergehende Kontrollen oder zusätzliche Geländer an den Stegen für geboten halten, so seien diese Maßnahmen durch das aktuelle Urteil nicht untersagt. Allerdings warnt der Stadtpräsident vor solchen Schritten und kündigt bereits jetzt den Widerstand der Stadtvertretung an, sollte dies in Betracht gezogen werden. „Die Mehrheit ist der Auffassung, dass mehr Geländer eher noch die Gefahren erhöhen, weil dann davon heruntergesprungen wird“, sagt von der Wense. Den Vorschlag, zusätzliche Geländer anbringen zu wollen, hatte die Stadtvertretung zudem bereits in der Vergangenheit abgelehnt.