Justiz

Kind in Neustrelitz vergewaltigt – Bewährungsstrafe für Jugendlichen

Neustrelitz / Lesedauer: 2 min

Die Vergewaltigung einer 11-Jährigen im Neustrelitzer Schlosspark hatte für Entsetzen gesorgt. Gegen den beschuldigten Jugendlichen wurde nun ein Urteil gesprochen.
Veröffentlicht:19.07.2022, 10:12
Aktualisiert:19.07.2022, 10:18

Von:
  • Author Imagedpa
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Sechs Monate nach der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchen in Neustrelitz ist der Fall rechtskräftig abgeschlossen. Wie ein Sprecher des zuständigen Amtsgerichtes am Dienstag sagte, wurde der jugendliche Täter zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Keine öffentliche Verhandlung

Bei dem Verurteilten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um einen Mann aus Afghanistan, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen war und zuletzt in einer Unterkunft in Neustrelitz lebte. Das Amtsgericht Waren habe den Mann des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und der Vergewaltigung schuldig gesprochen. Wegen des jugendlichen Alters der Beteiligten sei der Fall nicht öffentlich verhandelt worden, hieß es.

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Vergewaltigung im Schlosspark

Details zum Urteil und dem Hergang wurden zunächst nicht bekanntgegeben. Nach damaligen Informationen der Ermittlungsbehörden hatten sich der verurteilte Jugendliche und das Mädchen Mitte Januar – einen Tag vor dem Übergriff – kennengelernt. Sie seien gemeinsam im Schlossgarten unterwegs gewesen. Dort soll sich dann auch die Vergewaltigung ereignet haben. Der Staatsanwaltschaft zufolge war dem Tatverdächtigen das Alter des Mädchens bewusst – und auch, dass er gegen den Willen des Mädchens handelte.

Zur Arbeit der Ermittler gehörte auch, herauszufinden, wie alt der Tatverdächtige tatsächlich ist – hiermit hatte die Staatsanwaltschaft ein spezielles Institut in Hamburg beauftragt. Der junge Mann könne keine Personaldokumente vorlegen, hieß es. Die offizielle Schätzung habe ein Alter von 16 Jahren ergeben, hieß es nun. Der Täter war nach dem Vorfall in U-Haft genommen worden. Die Freiheitsstrafe wurde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.