Motorboot–Streit
Landesregierung klar gegen Verbrenner–Boote auf Feldberger Seen
Feldberg / Lesedauer: 3 min

Robin Peters
Im Streit um das Befahren des Haussees und Breiten Luzins mit Booten mit Verbrennungsmotor könnte sich eine Wendung abzeichnen. Denn wie jetzt bekannt wurde, bewertet die Landesregierung die Sachlage ganz anders als die Gemeindevertretung der Feldberger Seenlandschaft. Die hatte sich jüngst entgegen aller Proteste für eine Verlängerung der Sondergenehmigung für Verbrenner über das laufende Jahr hinaus ausgesprochen und um eine entsprechende Umsetzung durch den Landkreis gebeten.
Eindeutig gegen Verlängerung
Nach Einschätzung aus Schwerin fallen die Erfolgsaussichten dafür aber gering aus: „Eine nochmalige Verlängerung der Frist für den Betrieb von Verbrennungsmotoren ist naturschutzfachlich nicht vertretbar“, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Jutta Wegner (Bündnis90/Die Grünen). Eine damals festgelegte Übergangsfrist sei angemessen und verhältnismäßig gewesen. Eine Verlängerung sei schon in der Vergangenheit nicht in Betracht gekommen.
Und nicht nur das: „Zwischenzeitlich hinzugekommene Nutzungsintensivierungen und die Zunahmen klimabedingter Stressoren sprechen eindeutig gegen eine erneute Verlängerung.“ So habe die Zahl an registrierten motorbetriebenen Wasserfahrzeugen mit 450 Elektrobooten und 100 Verbrennerbooten „deutlich“ zugenommen.
„Anders als zum Zeitpunkt der Allgemeinverfügung kann somit nicht von einer unwesentlichen Erhöhung der Zahl motorbetriebener Boote ausgegangen werden. Dadurch ergibt sich jetzt das Erfordernis zu prüfen, ob eine erhebliche und damit unzulässige Beeinträchtigung des Natura–2000–Gebietes besteht oder bestehen könnte.“ Die Wasser– und Röhrichtvegetation vom Breiten Luzin seien störungsanfällig. Der See sei zudem Lebensraum für brütende, rastende und nahrungssuchende Vogelarten. Motorboote hätten etwa durch Wellenschlag schädlichen Einfluss auf Vogelnester und Pflanzen. Durch Abgase und unsachgemäßem Umgang mit Treibstoff könnten Schadstoffe eingetragen werden. Von verbrennungsmotorgetriebenen Wasserfahrzeugen gehe darüber hinaus eine erhöhte Stör–und Scheuchwirkung auf Wasservögel aus.
Geht der Vorstoß nach hinten los?
Aus Sicht von Wegner könnte der Vorstoß der Feldberger Gemeindevertretung so nach hinten losgehen: „In Anbetracht der hohen Zahl an neu auf den Seen zugelassenen Boote könnte sich die Gemeinde Feldberger Seenplatte mit ihrem Antrag einen Bärendienst erwiesen haben, weil es nun nicht mehr nur um die Boote mit Verbrennungsmotor geht, sondern die Anzahl der zugelassenen Boote grundsätzlich auf dem Prüfstand steht“, teilte Jutta Wegner mit. Die Landtagsabgeordnete will das laufende Verfahren weiter beobachten. „Das sind hohe Schutzgüter.“ Damit müsse besonders sorgsam umgegangen werden.
Über eine Verlängerung der entsprechenden Allgemeinverfügung, die Ausnahmegenehmigungen für Motorboote schafft, entscheidet allerdings zunächst die zuständige Behörde der Kreisverwaltung. Landrat Heiko Kärger (CDU) hatte im letzten Kreistag im März auf Einwohner–Nachfrage zugesichert, dass eine umfassende Prüfung stattfinde. Diese wolle man abwarten. Kärger wollte den Ergebnissen nicht mit einer eigenen Einschätzung vorgreifen.