Mieterinnen geraten wegen tobenden Katzen in Streit
Neustrelitz / Lesedauer: 3 min

Eine neue Mieterin ist in einen Plattenbau in Neustrelitz eingezogen. Doch nun gibt es Streit im Haus. Eine Altmieterin ist verzweifelt. Sie fühlt sich von den jungen Katzen der Obermieterin gestört, sagt sie. Die neue Mieterin arbeite in Schicht und könne sich oft erst abends um ihre Haustiere kümmern. Die kleinen Katzen gingen ihrem Spieltrieb nach und flitzen über den Laminatboden. Das sei bis in die untere Wohnung hinein zu hören, beklagt sich die Altmieterin. Sie müsse nun den Fernseher lauter drehen, um ihren Abendfilm schauen zu können. Nachts könne sie trotz Beruhigungstropfen und Ohropax nicht schlafen, da sie sich vom Getrappel der Tiere über ihr belästigt fühlt, beklagt die betroffene Mieterin. Sie habe mehrmals das Gespräch mit der neuen Nachbarin gesucht. Weil das zu keinem Ergebnis führte, habe sie des Öfteren die Polizei einschalten müssen, berichtet sie. Angeblich habe diese die vermeintliche Ruhestörerin verwarnt.
Beschwerden beim Vermieter
Schließlich konfrontierte die genervte Mieterin ihren Vermieter mit dem Problem. Wegen Ruhestörung wolle sie die Miete kürzen, machte sie deutlich. Dabei bezieht sie sich auf die Hausordnung, die besagt, dass in der Zeit von 22 bis 8 Uhr jeder Lärm zu unterlassen ist und Haustierhaltung zu keiner Belästigung der Mieter führen darf. Indes hat sich der Vermieter auch mit der Polizei in Verbindung gesetzt. Diese habe nach seinen Aussagen jedoch keine Ruhestörung festgestellt, heißt es auf Nachfrage des Nordkurier. In solchen Fällen sei man immer bemüht, mit allen beteiligten Mietern ins Gespräch zu kommen, so der Vermieter. Seitens des Vermieters wurde zudem eine Sozialarbeiterin eingeschaltet, die vermitteln soll.
Neutralen Beistand suchen
Droht ein Nachbarschaftsstreit zu eskalieren, hilft es Mietern, die sich keinen Rat mehr wissen, sich einen neutralen und fachlichen Beistand zu holen. Das kann der Mieterschutzbund sein. In der Regel verfügen Städte und Gemeinden aber auch über eine Schiedsstelle, an die sich auch Mieter in Ausnahmesituationen wenden können. Die Schiedsstelle Neustrelitz legt Privatklagedelikte wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Rauschtaten bei, informiert die Stadt auf ihrer Internetseite. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten handle es sich um obligatorische Streitschlichtungen, das heißt, eine Klage vor Gericht ist erst zulässig, wenn die streitenden Parteien zunächst bei einer Schlichtungsstelle gewesen und dort gescheitert sind. Die geschädigte Person müsse beim Schiedsamt einen Antrag auf Durchführung einer Schlichtungsverhandlung stellen, heißt es weiter. Mit einem Vorschuss von 50 Euro seien in der Regel alle anfallenden Kosten des Verfahrens abgedeckt, so das Rathaus.
Schiedsleute sind zur Verschwiegenheit verpflichtet
Zuständig sei immer die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau ist unparteiisch und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schlichtungsverhandlung erfolge mündlich und nicht öffentlich. Ziel einer Schlichtung sei es, einen rechtsverbindlichen Vergleich zu erzielen, der schriftlich protokolliert und von beiden Parteien unterschrieben wird, heißt es seitens der Stadt. Falls es nicht zu einer Einigung kommt, erhält der Antragsteller eine kostenpflichtige Bescheinigung über das Ergebnis der Verhandlung. Mit dieser Bescheinigung sei es dem Antragsteller möglich, bei Gericht Klage zu erheben, so die Stadt.
Die Schiedsmänner für die Stadt Neustrelitz sind Stephan Müller, Telefonnummer 03981 202743, und Thomas Speiser, Telefonnummer 0152 31734204. Beide sind von 9 bis 19 Uhr zu erreichen. Einen Termin können Betroffene über das Organisationsbüro des Rathauses Neustrelitz (Telefon 03981 4534220 oder per E-Mail unter [email protected]) vereinbaren. Der Mieterschutzbund mit Sitz in Neubrandenburg ist telefonisch unter 0395 5707539 erreichbar.