Energiekosten
Stadtwerke Neustrelitz ändern Preise für Strom und Gas
Neustrelitz / Lesedauer: 3 min

Tobias Lemke
Wer Gas von den Stadtwerken Neustrelitz bezieht, kann ab dem nächsten Jahr mit einer Preissenkung rechnen. Das bedeutet aber nicht, dass Gaskunden automatisch mehr Geld im Portemonnaie haben werden. Im „Classic-Tarif Strelitzgas“ werde der Preis pro Kilowattstunde ab dem 1. Januar um 1,23 Cent auf dann 14,28 Cent gesenkt, teilt Stadtwerke-Sprecherin Anett Seidel mit. Bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kwh) würde sich somit eine Entlastung von 263 Euro errechnen – die es aufgrund der Preisbremsen so aber nicht gibt.
Strompreise bleiben hoch
Während beim Gaseinkauf zuletzt wieder sinkende Preise zu verzeichnen waren, ist die Situation auf dem Strommarkt eine andere. Vor allem die steigenden Netzentgelte würden sich hier beim Einkauf bemerkbar machen. Im „Classic-Haushalt-Tarif“ für Strelitzstrom gebe es demnach eine minimale Steigerung um 0,56 Cent/kWh auf einen Preis von 45,21 Cent ab dem kommenden Jahr.
Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2500 Kilowattstunden würde das einer Preissteigerung von 17 Euro fürs ganze Jahr entsprechen, erklärt Seidel. Verbraucher, die Strom der Stadtwerke Neustrelitz im Umland-Tarif enemax beziehen, können sich hingegen über eine Entlastung um 1,81 Cent freuen. Hier hätten sich im Gegensatz zum Stadtgebiet reduzierte Netzentgelte ergeben.
Sowohl beim Gas als auch beim Strom bewegen sich die Stadtwerke damit zwar über der „Energiepreisbremse“ der Bundesregierung, jedoch nur minimal wie Seidel hervorhebt. Die Strompreise wurden bei 40 Cent/kWh gedeckelt, für Gas gab es eine Preisgarantie in Höhe von 12 Cent/kWh. Beide Preise gelten jeweils für ein Kontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Damit gilt also, dass sich die oben genannten Ent- bzw. Belastungen also zumindest bis April nächsten Jahres nicht direkt im Portemonnaie der Verbraucher bemerkbar machen. Denn bis dahin sollen die Preisbremsen des Bundes noch gelten.
Verbraucher könnten ab April 2024 mehr zahlen
Sollte es bei den Stadtwerken keine weitere Absenkung der Preise bei Strom und Gas geben, so gilt also, dass die Verbraucher nach April 2024 mehr zu zahlen haben. Seidel weist zudem darauf hin, dass die Stadtwerke aktuell noch von einem verminderten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent beim Gas ausgehen.
Die auf dem Weltmarkt inzwischen wieder sinkenden Preise werden von den Versorgern nun zunehmend an die Kunden weitergegeben. Nachdem die Preise für Gas und Strom bei alternativen Versorgern in den vergangenen Monaten bereits gesunken seien, würden auch Grundversorger nachziehen, teilte das Vergleichsportal Check24 in dieser Woche mit. Seit Anfang September seien 279 Fälle von Preissenkungen in der Grundversorgung bei Gas und 202 Fälle bei Strom registriert worden. Gas und Strom in der Grundversorgung blieben aber weiterhin teuer, hieß es in der Pressemitteilung.
Allgemein herrsche wieder mehr Sicherheit bei der Energieversorgung. Dennoch warnt Stadtwerkesprecherin Seidel vor unseriösen Anbietern, die am Telefon oder an der Haustür für vermeintlich günstige Tarifwechsel werben. Hier gelte es ganz genau hinzuschauen.
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