Neues Jagdgesetz
Wird heimisches Wild bald zur Rarität?
Rödlin / Lesedauer: 3 min

Jana Schrödter
Wolfgang Wietasch, Inhaber einer Jagdschule in Rödlin bei Blankensee, sieht den Entwurf für das neue und zu novellierende Jagdgesetz, das am 1. April 2024 in Kraft treten soll, kritisch. Das heimische Wild dürfe nicht auf die Nutzflächen, und in den Wald können sie auch nicht mehr, da dort der Wolf lauere.
Verletzter Wolf darf nicht getötet werden
Der passionierte Jäger wünscht sich, dass die Bejagung des Wolfes in das neue Jagdgesetz aufgenommen wird. Derzeit darf der Wolf aus natur- und tierschutzrechtlichen Gründen nicht bejagt werden. Der Jäger stand bei einem Waldspaziergang auch schon einmal einem Jungwolf gegenüber. Wietasch war unbewaffnet und der Wolf ließ sich nicht vertreiben, sagt er.
Auch bei einem Wildunfall, bei dem ein Wolf involviert ist, dürfen die Jäger nicht eingreifen. „Wenn man auf einen Wildunfall zukommt, bei der ein Wolf verletzt wurde, dürfen wir als Jäger das Tier nicht erschießen“, erklärt Wietasch.
Normalerweise wird ein Wildtier in so einem Fall aus Tierschutzsicht mit einer Schusswaffe oder einem Messer fach- und sachgerecht durch einen Jäger getötet, um das Leiden zu beenden. Kein Jäger habe etwas gegen den Wolf, doch der Wolf werde das Wild dezimieren, sagt Wietasch.
Anlässlich der Agrarministerkonferenz in dieser Woche drängt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) erneut auf ein vereinfachtes Verfahren zur Entnahme von Problemwölfen sowie auf eine Überprüfung des zumutbaren Herdenschutzes.
Veränderungen bei der Abschussplanung
Sobald die Bundesregierung und die Europäische Union die Weichen für eine Bewirtschaftung des Wolfes gestellt haben, kann zeitnah eine entsprechende Verordnung durch den Minister erlassen werden.
Das neue Jagdgesetz beinhalte unter anderem ein Wildwirkungsmonitoring im Gesamtwald, die Bleiminimierung der Munition sowie die kostenfreie Nutzung des Jagdkatasters durch die Jagdgenossenschaften.
Zudem sehe das Landesjagdgesetz Veränderungen bei der Abschussplanung vor. Anstelle der jährlichen Planung sei die dreijährige Abschussplanung im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte erprobt und von den betroffenen Hegegemeinschaften für gut befunden worden, sodass die dreijährige Planung für Rot- und Damwild nun in das Landesjagdgesetz überführt werde, hieß es vom Agrar- und Umweltminister.
„Die vorgesehenen Änderungen sind zur Bejagung des Wildes erforderlich, um den Bedürfnissen des Waldumbaus in Zeiten des Klimawandels effektiv Rechnung zu tragen“, begründete Backhaus die Gesetzesnovelle.
Dass die Waldverjüngung nur über den Abschuss von Schalenwildarten funktioniere, sei ein Irrglaube, findet Wietasch. Vielmehr brauche es mehr Wildruhezonen und Äsungsflächen für das Wild, damit der Verbiss durch die Tiere zurückgehe, ist er überzeugt.
Sorgen neue Regularien für mehr Jagddruck?
Jagdausübungsberechtigte seien verpflichtet, die Jagd so auszuüben, dass sich die im Wald vorkommenden Baumarten entsprechend den natürlichen Wuchs- und Mischungsverhältnissen des Standortes verjüngen und sich in der Feldflur landwirtschaftliche Kulturen entwickeln können, heißt es im Gesetzesentwurf. Der Vorstand der Landesforstanstalt als untere Forstbehörde habe regelmäßig Gutachten zum Einfluss des Schalenwildes auf die Entwicklung klimastabiler Wälder zu erstellen und der Jagdbehörde vorzulegen.
Wietasch ist der Überzeugung, dass durch die neuen Regularien immer mehr Jagddruck auf die Tiere entstehe. In Mecklenburg Vorpommern gibt es 15.456 Jägerinnen und Jäger, die vom neuen Jagdgesetz betroffen sind.