Gegen Windkraft
Battinsthaler wollen Protest weiterführen
Battinsthal / Lesedauer: 3 min

Rainer Marten
Schotterwege durchziehen die für die Jahreszeit ungewöhnlich grünen Ackerflächen bei Battinsthal. Abgetragener Mutterboden türmt sich rechts und links auf. Mit dem Wegebau schafft Investor juwi mit Sitz in Wörrstadt (Rheinland- Pfalz) Fakten. Das Unternehmen geht von der Rechtmäßigkeit der Arbeiten aus. Vertreter von Bürgerinitiativen, aber auch der Battinsthaler Verein sehen das anders.
Am Freitag hatten sie zu einem Vor-Ort-Termin eingeladen. Grundstimmung des Treffens: Wir werden weitermachen! Gemeint ist damit nicht nur der Protest gegen das Windfeld, sondern auch die Ausschöpfung des Rechtsweges gegen das Projekt. Denn der Investor baue weiter, trotz der nachträglichen Ansiedlung eines Rotmilan-Paares am Rande des Eignungsgebietes. Für Yvette Prellwitz stellt das „einen gravierenden Verstoß gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie“ dar. Sie sagt: „Hier wird Recht gebrochen, denn das europäische Recht ist höherrangig als das nationale Recht.“
StALU hat Genehmigung erteilt
Als einen schwerwiegenden Verstoß wertet sie zudem eine vermutete politische Einflussnahme auf das Battinsthaler Eignungsgebiet. Die frühere Gemeindevertretung habe 61 Hektar auf den Weg gebracht, im Verfahren sei das auf 35 Hektar geschrumpft, weil eine Reihe von Kriterien Windenergieanlagen dort ausschließen würde. Doch plötzlich seien es wieder 61 Hektar gewesen, weil es dafür Anweisungen gegeben hätte. Der Investor dagegen behaupte, dass alle vier geplanten Windräder sich auf Flächen befänden, die im aktuellen fünften Entwurf der Regionalplanung enthalten seien und auch schon in drei der vorangegangenen Entwürfe stets für die Windenergie vorgesehen wären. Das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) hatte im September 2018 die Genehmigung zum Bau und Betrieb von vier Windenergieanlagen erteilt, da sämtliche Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt waren.
„Bei vier oder fünf Anlagen ist noch lange nicht Schluss“
Gegen den vom StALU erteilten Sofortvollzug hatte die Gemeinde Krackow ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt. In erster Instanz verlor die Gemeinde das Verfahren und legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein. Über dieses Verfahren hat nun das Oberverwaltungsgericht Greifswald zu entscheiden.
„Während juwi Fakten schafft, warten wir auf die weiteren Entscheidungen. Alles sieht so aus, dass das ausgesessen werden soll“, kritisiert Gerd Hamsch. Yvette Prellwitz verdeutlich, wie richtungsweisend ihr Kampf sei: „Steht die erste Anlage, dann gilt der Bereich als ‚belastetes Gebiet‘. Wir müssen davon ausgehen, dass dann bei vier oder fünf Anlagen noch lange nicht Schluss ist.“ Im Randowtal habe es erste Prüfungen gegeben. Auf der Brandenburger Seite würde das nicht möglich sein: Das Tal dort sei geschützt.