Einreiseverbot
Berliner sauer: Warum dürfen wir nicht in unser Traumhaus?
Lebehn / Lesedauer: 2 min

Fred Lucius
Die alte Schule in Lebehn ist für Marie Hoffmann und ihre Familie eine Herzensangelegenheit. „Meine Eltern aus Berlin waren damals auf der Suche nach ihrem Traumhaus im Grünen. 2003 fanden und kauften sie die ehemalige Schule Lebehn und machten sich an die Arbeit“, schildert die 35-jährige Berlinerin. Seit dem Tod ihres Vaters kümmere sie sich mit ihrer Mutter und ihrer Schwester um den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes mit Schulhaus, Stall und Gartenhaus sowie um das rund 4000 Quadratmeter große Gartengrundstück. „Nun wird uns Zweitwohnsitzbesitzern zum zweiten Mal die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern verwehrt. Das können wir nicht nachvollziehen“, sagt Marie Hoffmann.
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„Dabei treffen wir niemanden”
Aus ihrer Sicht gibt es für diese politische Corona-Maßnahme keinerlei evidenzbasierte wissenschaftliche Grundlage. Es werden ihr, so sagt Marie Hoffmann, das Recht auf Wohnen sowie der Zugang und das Betreten des eigenen Eigentums verwehrt. Dass das juristisch Bestand hat, sei höchst zweifelhaft. „Wir fahren mit unserem Auto aus Berlin aufs Land zu unserem Grundstück, um dort am Haus und im Garten zu arbeiten. Wir halten ein denkmalgeschütztes Gebäude und ein wunderbares Anwesen der Gegend instand. Dabei treffen wir niemanden. Verantwortungsvoller kann man sich in dieser Pandemie kaum verhalten. Das wird uns politisch verwehrt“, ärgert sich die 35-Jährige und beteuert, dass sich ihre Familie in der Corona-Zeit auf allen Ebenen hochgradig verantwortungsvoll verhalte.
Aus zivilgesellschaftlicher Bürgerperspektive könne sie kein Verständnis für diese politische Maßnahme aufbringen. Schon zu früheren Zeiten hätten sich Menschen aus Großstädten bei pandemischen Krisen auf das Land zurückgezogen. Dass man dies nun Eigentümern von Zweitwohnungen verwehre, sei grotesk, meint Marie Hoffmann.