Bundeswehr breitet sich im Wald aus – Pilzsammler fühlt sich eingeschränkt
Viereck / Lesedauer: 2 min

Klaus-Dieter Goedke aus der Ernst-Thälmann-Siedlung in Viereck ist seit Jahrzehnten leidenschaftlicher Pilzsammler. Doch dem Mann stößt eines bitter auf: „Die ganze Ecke ist mittlerweile durch das Militär vereinnahmt und besetzt, egal, in welche Richtung man um Viereck geht.“ Überall gebe es inzwischen neue Schilder, die vor dem Betreten des Waldes warnen oder dies gänzlich verbieten. Dass bestimmte Gebiete wie ein Schießplatz tabu seien, könne er akzeptieren. Dass inzwischen aber ganze Waldstücke um das Dorf nicht mehr von Pilzsammlern betreten werden dürfen, verstehe er nicht. Das habe er in den vergangenen 40 Jahren so nicht erlebt. „Mit welchem Recht nimmt sich die Bundeswehr heraus, sich so auszubreiten?“, fragt der Vierecker. Wenn Förster oder Feldjäger der Bundeswehr einen Pilzsammler in diesen Gebieten erwischen, könne es Probleme geben. Davon habe er bereits von anderen Leuten gehört.
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„Nutzung richtet sich nach militärischem Bedarf“
Der Standortübungsplatz Viereck-Stallberg in seiner heute ausgeschilderten Ausdehnung gehöre seit Übernahme von der Nationalen Volksarmee (NVA) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, erklärt Oberstleutnant Daniel Andrä, Kommandeur des Panzergrenadierbataillons 411 und Standortältester in Viereck, auf Nordkurier-Nachfrage. Die Nutzung der einzelnen Bereiche des Standortübungsplatzes Viereck-Stallberg richte sich nach dem militärischen Bedarf und den geltenden Umweltschutzbestimmungen. „Die aktuelle Auftragslage der Bundeswehr leitet sich aus den internationalen Entwicklungen ab und begründet die Steigerung der Übungstätigkeit auf dem dafür ausgewiesenen Standortübungsplatz Viereck-Stallberg und als freilaufende Übung nach Billigung durch den Landkreis“, erklärt der Standortälteste. Der gesamte Standortübungsplatz Viereck-Stallberg sei als „Militärischer Bereich“ ausgewiesen.
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Kein Verbot, aber Betreten auf eigene Gefahr
Dies bedeute, dass zwar kein Betretungsverbot bestehe, das Betreten jedoch auf eigene Gefahr erfolge. „Insbesondere in der Pilzsammelzeit beobachten wir verstärkt, dass Bürger mit ihren Fahrzeugen in die Wälder innerhalb des militärischen Bereiches einfahren und die Fahrzeuge in Schneisen und kleinen Buchten abstellen“, sagt Oberstleutnant Andrä.
Gemäß Landeswaldgesetz sei dies eine Ordnungswidrigkeit und könne durch den undefined geahndet werden. Unabhängig davon berge dieses Verhalten eine erhebliche Eigengefährdung, da im Übungsbetrieb das Sichtfeld der Gefechtsfahrzeuge erheblich eingeschränkt sei und eine erhebliche Unfall- oder Überrollgefahr bestehe.
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