Bundespolizei
Drei Straftäter nahe der Grenze zu Polen erwischt
Pomellen / Lesedauer: 2 min

Fred Lucius
Steuerhinterziehung, Alkhol am Steuer, Diebstahl – erneut waren Bundespolizisten der Inspektion Pasewalk bei Fahndungsmaßnahmen erfolgreich und konnten Haftbefehle vollstrecken. Drei gesuchte Straftäter sind so am Montag auf Straßen nahe der polnischen Grenze geschnappt worden.
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Nach Angaben von Bundespolizei-Sprecher Igor Weber wurde am Montag gegen 7.50 Uhr ein 35-jähriger polnischer Staatsangehöriger an der Anschlussstelle Penkun der Autobahn 11 durch Bundespolizisten kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung habe eine Ausschreibung zur Festnahme oder Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder wegen Steuerhinterziehung ergeben. Der Mann hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verbüßen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert, so der Sprecher.
Zwei Männer zahlen Geldstrafen
Gegen 15 Uhr sei dann ein 64-jähriger polnischer Staatsangehöriger durch eine gemeinsame Streife von Bundespolizei und polnischem Grenzschutz auf der A 11, Höhe Pomellen, angehalten worden. Durch die fahndungsmäßige Überprüfung sei festgestellt worden, dass hier eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 330 Euro, eine Reststrafe in Höhe von 20 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 293,96 Euro zu zahlen. Er habe die Geldsummen aufbringen und anschließend seine Reise fortsetzen können, heißt es.
Am Abend gegen 20.15 Uhr stellen die Bundespolizisten dann einen 37-jähriger weißrussischen Staatsangehörigen als Mitreisenden in einem Pkw mit deutscher Zulassung auf der Landesstraße 283 in der Ortslage Grünz. Der Mann habe sich mit einem gültigen weißrussischen Reisepass und einem gültigen belgischen Aufenthaltstitel ausgewiesen. Er sei jedoch durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgrund eines Diebstahldeliktes gesucht worden. Er habe die festgelegte Geldstrafe in Höhe von 190 Euro und 73,50 Euro Verfahrenskostenosten zahlen können. Damit wurde eine 19-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet, sagte der Sprecher.