Gartenfeuer löst Polizeieinsatz aus
Uecker-Randow / Lesedauer: 1 min

Das Abbrennen von Gartenabfällen hat am Mittwoch gegen 18 Uhr einen Polizeieinsatz in Stolzenburg ausgelöst. Ein Autofahrer hatte den Fall gemeldet. Es habe eine erhebliche Rauchentwicklung gegeben, der auf die Straße gezogen sei und eine Gefahr für den Verkehr dargestellt habe, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Beim Eintreffen der Beamten seien die Abfälle bereits abgebrannt gewesen. Die Polizisten haben den Mann dennoch belehrt.
Verbrennen von Gartenabfällen verboten
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist grundsätzlich verboten. Darauf hat der Landkreis Vorpommern–Greifswald erneut hingewiesen. Das Verbot gelte auch für das Verbrennen von Brettern, Bohlen, Balken und sonstigen Holzprodukten. Diese unterliegen der Altholzverordnung und dem generellen Verbot von Abfallverbrennungen.
Verweis auf Wertstoffhöfe
Eine stark eingeschränkte Möglichkeit zur Verbrennung gebe es bei Pflanzenabfällen lediglich in den Monaten März und Oktober. Nur wenn die Pflanzenabfälle nicht kompostiert werden können, weil das Gartengrundstück zu klein ist, und wenn ein Wertstoffhof nicht angefahren werden kann, sei das Verbrennen rechtlich erlaubt.
Im Landkreis gibt es 17 Wertstoffhöfe, auf dem Bürger einen Kubikmeter Pflanzenabfälle pro Tag zu den Öffnungszeiten kostenfrei anliefern können. In den Gemeinden seien zudem teils Grünschnittcontainer aufgestellt, um Fahrtwege zu verkürzen.
Weiterführende Informationen unter: vevg–karlsburg.de