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Fachanwalt klärt auf

Jobcenter-Bescheid verstößt gegen das Grundgesetz

Pasewalk / Lesedauer: 3 min

Nachdem der Nordkurier über eine arbeitslose Krackowerin berichtete, der die Krankenversicherung verweigert wird, meldet sich nun ein Pasewalker Anwalt zu Wort. Er lobt den Mut der Betroffenen und warnt: Dieses Schicksal kann jeden treffen!
Veröffentlicht:19.09.2013, 12:14
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"Es freut mich, dass eine Betroffene den Mut hat, dieses Thema öffentlich zu machen", sagt der Pasewalker Anwalt Michael Busch. Der Nordkurier hatte über die Notlage von Sylvia Heuschkel berichtet. Der Krackowerin bewilligt das Jobcenter kein Arbeitslosengeld II, weil sie mit ihrem Lebenspartner in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt. Da der Partner in Scheidung lebt, kann sie sich nicht bei ihm familienversichern und hat darum derzeit keine Krankenversicherung.

"Das Jobcenter trägt allerdings keine Schuld an dieser Misere", urteilt der Anwalt. "Die Mitarbeiter dort mussten die Zahlung ablehnen. Sie haben gesetzeskonform gehandelt." Genau das sei der entscheidende Punkt, so Busch. Der Fehler liege im Sozialgesetzbuch. Dort sei geregelt, was eine "Bedarfsgemeinschaft" ist.

"Gleichstellung mit der Ehe nicht zulässig"

"Nach dem Gesetz ist eine Bedarfsgemeinschaft regelmäßig dann anzunehmen, wenn zwei Personen in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben und anzunehmen ist, dass diese Personen Verantwortung füreinander tragen wollen und füreinander einstehen werden", führt Busch aus. Dies sei jedoch eine Gleichstellung mit der Ehe, die er für nicht zulässig halte. In einer Ehe habe der finanziell schlechter gestellte Partner gegebenenfalls Anspruch auf Unterhalt. Für eine Lebenspartnerschaft gelte das aber nicht. "Wenn also der eine Lebenspartner sagt, er gibt nichts ab, hat der andere keine Chance, einen Anspruch durchzusetzen", so Busch. Auf der anderen Seite verlange aber das Sozialgesetzbuch (SGB) genau das, nämlich, dass beide füreinander einstehen. "Das ist völlig absurd", urteilt Busch, der als Fachanwalt für Familien- und Sozialrecht schon häufig mit ähnlichen Fällen zu tun hatte.

"Sie sollte auch eine Klage vor dem Sozialgericht nicht scheuen"

Die entsprechende Regelung im SGB ist nach seinem Rechtsverständnis nicht verfassungsgerecht. "Die Ehe und die Lebenspartnerschaft im Zusammenhang mit Hartz IV gleichzustellen, sonst jedoch nicht, ist ein Verstoß gegen den besonderen Schutz der Ehe", ist der Anwalt überzeugt. Er empfiehlt Sylvia Heuschkel, gegen den Bescheid des Jobcenters Widerspruch einzulegen, obwohl dieser gesetzeskonform ist. "Sie sollte auch eine Klage vor dem Sozialgericht nicht scheuen", meint Busch.

"Da solche Verfahren bis zu zwei Jahre dauern können und der Ausgang ungewiss ist, empfiehlt es sich, bis dahin den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Gericht zu beantragen", sagt der Fachanwalt. In Anbetracht der offenen Rechtsfrage sei es wahrscheinlich, dass das Gericht im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes das Jobcenter anweist, erst einmal die Zahlung vorzunehmen. Womit Sylvia Heuschkel dann auch wieder krankenversichert wäre.