Photovoltaik

Penkun will von Solaranlagen finanziell profitieren

Penkun / Lesedauer: 3 min

In Penkun standen die B–Pläne für vier Solarfelder zur Disposition. Die Gesetze haben sich geändert, das macht es für die Stadtvertretung nicht einfacher.  
Veröffentlicht:16.03.2023, 06:11

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Schon einmal waren die vorhabenbezogenen Baupläne für zwei Solarfreiflächen–Anlagen in Sommersdorf 1 und 2 sowie ein Solarfeld in Radewitz und eines in Storkow Thema in der Stadtvertretung von Penkun. In der jüngsten Sitzung diskutierten die Stadtvertreter erneut darüber. Frank Radant (CDU) monierte: „Wir beschäftigen uns schon seit über einem Jahr mit diesem Thema. Dafür haben wir mit den Investoren gesprochen und zugesichert bekommen, wenn wir den B–Plan durchziehen, bekommen wir diese 0,2 Cent pro Kilowattstunde Ersparnis. Ist das nun alles hinfällig?“ Sei ein Jahr Arbeit umsonst gewesen?

Bebauungspläne erneut auf der Tagesordnung

Bebauungspläne seien nur noch für die Bereiche außerhalb der 200–Meter–Grenze der Autobahn notwendig, entgegnete Bürgermeisterin Antje Zibell (CDU). Deshalb stünden die angepassten Bebauungspläne noch einmal auf der Tagesordnung. Die Vorhabenträger könnten ihre Zusagen zu finanziellen Beteiligungen jedoch aufrecht erhalten — wobei es sich um eine Kann–Bestimmung handele, keineswegs um eine Verpflichtung.

„Stadt muss auch was davon haben“

Götz Grünberg (Wir für Penkun) interessierte, was die Stadt vom Bau dieser Anlagen habe. „Wir stellen ja die Flächen zur Verfügung, und es kommen Firmen, die hier nicht ansässig sind. Die werden also hier keine Steuern zahlen. Das bedeutet, dass wir finanziell nichts davon haben“, sagte Grünberg. Er persönlich habe grundsätzlich nichts gegen Photovoltaik–Anlagen. „Aber solange die Stadt nicht sicher ist, dass auch Geld fließt, kann ich nicht dafür stimmen. Wenn wir als Kommune Flächen zur Verfügung stellen, dann müssen wir auch davon etwas haben“, bekräftigte der Stadtvertreter. Es sei schon zu oft das Gegenteil passiert: Die Stadt sei in der Hoffnung, dass Geld fließe, in Vorleistung gegangen. Die Kommune müsse ja auch zusehen, wie sie die nächsten Jahre finanzieren soll.

Neues Gesetz ermöglicht guten Vertrag

An dieser Stelle sagte Steffen Matthias Opitz, Projektentwickler bei der uckermärkischen Firma Enertrag, die zwei der Anlagen errichten möchte, dass erst die Privilegierung so einen Vertrag ermögliche. „Das neue EEG–Gesetz ermöglicht dem Investor auch, der Kommune einen Vertrag anzubieten, dass 0,2 Cent pro Kilowattstunde der Stadt zufließen." 

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Kommunen und Ämter in der Region werden derzeit durch Anfragen von Investoren für Photovoltaik–Freiflächenanlagen regelrecht überhäuft. Entsprechend oft müssen sich die Stadtparlamente und Gemeindevertretungen mit diesem Thema auseinandersetzen. Mit den seit Anfang des Jahres geltenden Veränderungen im Baugesetzbuch zur Privilegierung von PV–Anlagen 200 Meter beiderseits von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken braucht es statt eines B–Plans nur noch eine Baugenehmigung.

Weniger Einfluss

Dadurch beschneide das neue Baugesetz die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Kommunen deutlich, beklagen Baufachleute in Verwaltungen. Denn ein umfangreiches Prüfverfahren sei nicht mehr notwendig, Flächeneigentümer und Investor könnten sich unabhängig von der Gemeinde einigen.  

Die Penkuner Stadtvertreter beschlossen schließlich im konkreten Fall mehrheitlich, die vier Beschlussvorlagen solange zurückzustellen, bis rechtlich klar ist, ob und wie die Stadt  — möglichst über einen Vertrag — finanziell beteiligt wird.