Aus dem Amtsgericht
Urteil über Betrügerin: Handys verkauft, nie geliefert
Pasewalk / Lesedauer: 3 min

Holger Schacht
Der kurze Haarschnitt mit den rasierten Seiten wirkt eher maskulin, aber ihre Stimme ist schrill und oft auch sehr leise. Viel sagte Romy K. (34) am Dienstag vor dem Amtsgericht Pasewalk ohnehin nicht. Es gab ja auch zu viele Beweise, die für sich und gegen sie sprachen. Gewerbsmäßiger Betrug in 13 Fällen lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Die Frau mit den gepiercten Ohren auf der Anklagebank stimmte mit einem Kopfnicken zu: „Schuldig!”.
Fast 5.000 Euro ergaunert
In den Jahren 2018 und 2019 hatte Romy K. über den Online-Marktplatz „eBay Kleinanzeigen” und das Online-Netzwerk „Facebook” Smartphones zum Verkauf angeboten. Darunter ein Huawei, ein iPhone, diverse Modelle des Samsung Galaxy, die alle zwischen 200 und 1.380 Euro ausgepreist waren. „Die Smartphones gab es nicht”, räumte die Pasewalkerin kleinlaut vor Gericht ein. Wohl aber die 4.932,99 Euro, die insgesamt als Verkaufserlös auf ihrem Postbank-Konto eingingen. Die Waren lieferte sie jedoch nicht.
„Ich finanzierte mit dem Geld meinen und den Lebensunterhalt meiner damaligen Partnerin. Wir mussten auch Rechnungen fürs Auto bezahlen”, nannte Romy K. ihr Motiv. „Sind Sie nicht auf die Idee gekommen, die Euros in kleinen Raten zurückzubezahlen?”, fragte Amtsrichter Gerald Fleckenstein. Zur Antwort bekam er lediglich ein Schulterzucken.
„Ich hatte die falschen Freunde, bin abgerutscht”, beschrieb Romy K. ihr bisheriges Leben. Ihre Lehre zur Malerin und Lackiererin brach sie ab, lebte zeitweise von Hartz IV oder von schlecht bezahlter Schwarzarbeit auf einem Pferdehof. Geprellte Kunden, die auf ihre Smartphones warteten, hielt sie hin. „Sorry, bin gerade bei meiner Oma im Heim”, schrieb sie und log: „Konnte mich nicht kümmern, lag im Krankenhaus.”
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Bereits mehrere Vorstrafen
Während des Prozesses offenbarte Romy K. auch erstaunliche Erinnerungslücken. Sie konnte Gutschriften auf ihrem Konto nicht erklären, kannte ihre letzte Meldeadresse in Anklam nicht. Entfallen war ihr auch eine Anstellung bei einer Firma, die zeitlich in den Tatzeitraum fiel. Danach listete Amtsrichter Fleckenstein die Vorstrafen von Romy K. auf.
Sechs Betrugsverfahren seit dem Jahr 2010 stehen in ihrem Strafregister, die vergangenen vier ebenfalls verhandelt vor dem Amtsgericht Pasewalk. Zehn Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung lautete das letzte Urteil im August 2018 gegen sie. Seit Mai saß Romy K. in der JVA Bützow in U-Haft. Zwei Justizvollzugsbeamtinnen brachten sie in Handschellen zur Verhandlung.
„Richterurteil: „Bewährungsversagerin”
„Sie sind eine Bewährungsversagerin”, attestierte Amtsrichter Fleckenstein der notorischen Betrügerin. Sein Richterspruch war identisch mit der Forderung der Staatsanwaltschaft: Ein Jahr und zehn Monate Haft ohne Bewährung. Der Pflichtverteidiger von Romy K., Christian Neumann, hatte vier Monate weniger gefordert.
Einig waren sich die Juristen, dass mit dem Geständnis der Verurteilten viel Aufwand und Geld gespart wurde. „Die Geschädigten kommen fast aus dem gesamten Bundesgebiet, hätten hier als Zeugen aussagen müssen”, sagte der Amtsrichter, dessen Schuldspruch bereits rechtskräftig ist. Angeklagte, Verteidigung und Staatsanwaltschaft nahmen ihn noch im Gerichtsaal an.
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