StartseiteRegionalInsel RügenLNG auf Rügen – „Schlappe“ vor Gericht für Deutsche Regas

„Intransparenter Finanzierungshintergrund“

LNG auf Rügen – „Schlappe“ vor Gericht für Deutsche Regas

München / Lesedauer: 3 min

Der Streit um das LNG–Terminal auf der Urlaubsinsel wird mit immer heftigeren juristischen Bandagen ausgetragen. Am Donnerstag fielen gleich zwei Urteile.
Veröffentlicht:17.08.2023, 18:48

Von:
  • Andreas Becker
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Auch wenn die Deutsche Regas am Donnerstagabend in einer Pressemitteilung verkündete, „erfolgreich gegen rechtswidrige Anschuldigungen der Gemeinde Binz vorgegangen“ zu sein, musste das Unternehmen vor dem Landgericht München eine bittere Kröte schlucken.

Entscheidungen zu Geldwäsche–Vorwurf und intransparenten Finanzen

Konkret: Das Gericht lehnte es ab, Reiner Geulen als Rechtsanwalt der Ostseebadgemeinde Binz den Vorwurf des „intransparenten Finanzierungshintergrunds“ gegen das LNG–Projekt komplett zu verbieten. Allerdings darf der Anwalt dabei keinen Zusammenhang mehr mit Kapitalgesellschaften auf den Cayman–Inseln herstellen. Geulen hatte die Vorwürfe in einer Pressemitteilung am 21. Juli erhoben.

Mit anderen Worten: Im Konflikt um das geplante LNG–Terminal an der Küste Rügens muss der Anwalt seine Vorwürfe gegen die privaten Betreiber der Deutschen Regas ein wenig entschärfen. Laut Gericht darf Geulen nicht mehr verbreiten, dass die Investoren in der Energiebranche bisher nicht in Erscheinung getreten seien und es am Firmensitz der Betreibergesellschaft Deutsche Regas in Bruchsal keine Geschäftstätigkeit gebe. Außerdem darf Geulen nicht mehr behaupten, dass der Geschäftsführer der Deutschen Regas Kapital beziehungsweise „Finanzkörperschaften“ von den Cayman–Inseln nach Deutschland transferiert habe.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte in dem einstweiligen Verfügungsverfahren die Deutsche Regas, die das Flüssiggas–Terminal auf der Urlaubsinsel plant und bereits seit Anfang 2023 ein Terminal in Lubmin betreibt. Laut Entscheidung des Landgerichts München muss die Deutsche Regas ein Zwölftel und Anwalt Geulen elf Zwölftel der Verfahrenskosten bezahlen.

Anwalt: Deutsche Regas darf gefährliche Störfallanlage nicht betreiben

Der Deutsche Regas–Aufsichtsratschef Stephan Knabe wies die Vorwürfe gegen die Deutsche Regas am Rande der Verhandlung als „Lügenmärchen und Kampagne“ zurück. Rechtsanwalt Markus Hennig, Prozessbevollmächtigter von Reiner Geulen, betonte nach dem Urteil: „Das Gericht hat erwartungsgemäß den für meinen Mandanten grundlegenden und wichtigsten Punkt der Pressemitteilung vom 21. Juli bestätigt, es darf behauptet werden: Der Finanzierungshintergrund der LNG–Terminals ist intransparent.“

Geulen selbst sagte: „Das Urteil bestätigt meine Auffassung, dass die Deutsche Regas nicht die für den Betrieb einer gefährlichen Störfallanlage gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit aufweist. Sollte dieses törichte LNG–Projekt auf Rügen gleichwohl genehmigt werden, stellen wir sofort die bereits vorbereiteten Anträge auf Baustopp vor dem Bundesverwaltungsgericht.“

Karsten Schneider, Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz, bezeichnete „das Urteil als Schlappe für die Deutsche Regas und auch für die Politik. Denn es wurde gerichtlich bestätigt, dass die Bundesregierung eine Störfallanlage von einem Unternehmen mit intransparenten Finanzierungshintergrund betreiben lassen möchte“. Er fordere die Bundesregierung auf, diesem Vorhaben voller Undurchsichtigkeiten endlich den Stecker zu ziehen, so Schneider.

In der Bundeshauptstadt haben die Binzer Vorwürfe mittlerweile für Aufsehen gesorgt. Offenbar will der Bund jetzt bei dem Projekt genauer hinweisen. „Es muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung der Energieinfrastruktur auf einer tragfähigen Finanzierung fußt“, heißt es dazu in einer Antwort des von Robert Habeck geführten Bundeswirtschaftsministeriums auf eine entsprechende Anfrage des Essener CDU–Bundestagsabgeordneten Matthias Hauer.

Der Bund werde im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zuvor „eingehende Prüfungen der Eignung und Zuverlässigkeit des möglichen Vertragspartners“ durchführen, schreibt Staatssekretär Philipp Nimmermann in der Antwort. „Dazu gehört im rechtlich möglichen und gebotenen Umfang auch die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit und die Herkunft der Finanzmittel." 

Trotz der anklingenden Skepsis in Berlin hatte die Deutsche Regas am Donnerstag zumindest die Genugtuung, dass die Geldwäsche–Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des geplanten Rügener Flüssigerdgas–Terminals vom Tisch sind. Die Rostocker Staatsanwaltschaft sieht nach Prüfung einer Strafanzeige gegen den Manager der Deutschen Regas keinen hinreichenden Anfangsverdacht. Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen sei abgelehnt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.