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Rügens LNG-Pipeline – Betreiber kauft Habeck Nord-Stream-Röhren ab

Berlin/Rügen / Lesedauer: 3 min

Während auf Rügen noch protestiert wird, werden unter Wasser bereits Fakten geschaffen. Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck mischt kräftig mit.
Veröffentlicht:06.09.2023, 05:42

Von:
  • Andreas Becker
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Dass auch und gerade in Kriegszeiten bizarre Geschäfte und Deals abgewickelt werden, zeigt sich jetzt wieder an der deutschen Ostseeküste. Da bekämpft Deutschland mit Waffenlieferungen an die Ukraine den Aggressor Russland und macht offenbar gleichzeitig über Umwege Geschäfte mit dem Putin-Regime. Konkret: Im Frühjahr dieses Jahres kaufte das federführende Bundeswirtschaftsministerium für den Bund tausende Pipeline-Röhren mit einer Gesamtlänge von 42 Kilometern. Die Röhren hatten monatelang nutzlos im Hafen von Mukran auf Rügen gelegen. Ursprünglich waren die Röhren für die zwar fertiggestellte, aber nach dem Kriegsbeginn im Februar 2022 nie in Betrieb genommene Pipeline Nord Stream 2 vorgesehen gewesen.

Ein Teil des Pipeline–Baus bereits genehmigt

Die Röhren waren quasi eine Altlast – die Nord Stream 2 AG hatte eine Mehrzahl an Röhren bauen lassen, da das mehrheitlich dem russischen Gazprom–Konzern gehörende Unternehmen befürchtet hatte, beim Nord–Stream–Bau einen Umweg um dänische Hoheitsgewässer machen zu müssen. Später dann aber genehmigten die Dänen doch den direkten kürzeren Weg und tausende von Röhren waren plötzlich über.

Nun gab das von Robert Habeck geführte Bundeswirtschaftsministerium bekannt, dass die Röhren an die Firma Gascade verkauft worden sind. Gascade betreibt die künftige Pipeline vom geplanten LNG–Terminal im Hafen von Mukran zur Gasanlandestation in Lubmin. Einen Teil des Pipeline–Baus haben die zuständigen Landesbehörden mittlerweile genehmigt – parallel läuft auf Rügen der Protest der Bevölkerung gegen das LNG–Projekt unvermindert weiter. Die Ostseegemeinde Binz und die Deutsche Umwelthilfe haben in der Zwischenzeit auf einen Baustopp geklagt. Ein Urteil steht noch aus. 

Umweltprüfungen in Zuständigkeit von MV–Behörden

Derweil wehrte sich das Bundeswirtschaftsministerium gegen aufkommende Kritik, Minister Habeck habe im Zusammenhang mit der Pipeline- und Terminalgenehmigung Umweltprüfungen in Frage gestellt. „Dies stimmt ganz klar nicht. Bei keinem LNG–Terminal“, so eine Sprecherin. Die Umweltüberprüfungen würden in der Zuständigkeit der Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern liegen.

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„Das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) gewährt zeitlich befristete Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung, und zwar nur für die im LNGG festgelegten Terminal-Projekte. Dabei handelt es sich wie gesagt um eine Option für die Genehmigungsbehörde, es besteht keine Pflicht zur Verfahrensbeschleunigung“, rechtfertigte sich das Ministerium in Berlin. Die bestehenden „materiellen Zulassungsvoraussetzungen“, insbesondere die umwelt- und naturschutzrechtlichen Standards und Vorgaben würden dabei vollständig erhalten und nicht abgesenkt. 

Darüber hinaus verweist das Habeck–Ministerium darauf, dass die landseitigen LNG-Terminals nur dann Bestand haben könnten, wenn sie von Anfang an als Ammoniak- beziehungsweise Wasserstoffterminals konzipiert würden. „Der Aufbau der LNG-Terminals ist also ein entscheidender Beitrag für die zukünftige Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland“, betonte das Bundeswirtschaftsministerium mit Blick auf eine nachhaltige Nutzung der Energieinfrastruktur.