Regionalplanung Uckermark-Barnim
47 Windeignungsgebiete in der Uckermark
Eberswalde / Lesedauer: 2 min

Sigrid Werner
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat auf ihrer 38. Sitzung am 22. Juni 2022 den Vorentwurf des Integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim gebilligt. Die öffentliche Auslegung hat am 1. August 2022 begonnen. Bürger und Träger öffentlicher Belange können bis zum 11. Oktober fachlich begründete Stellungnahmen zum Planentwurf abgeben. Der Regionalplan-Vorentwurf schlägt Vorzugsgebiete für Gewerbe, Rohstoffsicherung, Siedlungs- und Freiraumentwicklung sowie Eignungsgebiete für Windenergie vor. Der Planentwurf hat 47 solcher Eignungsgebiete in Uckermark und Barnim ausgemacht. Mit dem Regionalplanvorentwurf haben sich die Landkreise Uckermark und Barnim erneut politischen Einfluss auf die Verteilung der Energiegewinnungsanlagen gesichert. Die Planung darf jedoch keine Verhinderungsplanung sein. Nach Verabschiedung des Osterpaketes der Bundesregierung ist es Pflicht, in den jeweiligen regionalen Planungsräumen Brandenburgs mindestens 2,2 Prozent der Fläche für die Windenergieanlagen auszuweisen.
Zu den Regeln im Land: 1000 Meter Abstand für Windräder soll kommen
Nach Ausweisung von Tabu- und Restriktionsflächen wie Mindestabstandsflächen zur Wohnbebauung von nunmehr 1000 Metern, Maximalgrößen von WEG von 1000 Hektar, von Vorbehaltsgebieten für Tourismus, Gewerbegebiete, Siedlungen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie Verbotszonen (zum Beispiel verschiedenste Schutzgebiete) bleiben nach diesem Vorentwurf immer noch rund 10 243 Hektar als Eignungsfläche übrig, das sind 2,25 Prozent der Planungsregionsfläche. Im alten Plan waren insgesamt 9451 Hektar für WEG ausgewiesen. Zu großen Teilen sind die nun mehr vorgeschlagenen 47 WEG schon mit vorhandenen Anlagen belegt, 82 Anlagen befinden sich im Genehmigungsverfahren. Neue Flächen für Windenergiegewinnung in der Uckermark würden nach jetzigem Stand in folgenden Windeignungsgebieten ausgewiesen: eine 103 Hektar große Fläche bei Battin (WEG 02), das 40 Hektar große Gebiet bei Crussow (WEG 07), 163Hektar bei Groß Dölln (WEG 10), angrenzend an den bestehenden Solarpark, eine 38 Hektar große Fläche an der L 24 zwischen Haßleben und Gerswalde (WEG 13), 396 zusätzliche Hektar bei Hohengüstow (WEG 16), 68 Hektar bei Kröchlendorff (WEG 17), 211 Hektar zwischen Malchow und Schönfeld (WEG 20), 499 ha bei Pinnow-Hohenlandin, 69 Hektar bei Schmölln (27) und 25 Hektar bei Wismar (35).