Windenergie
49 Vorranggebiete für Windnutzung im Regionalplan Barnim–Uckermark
Templin / Lesedauer: 4 min

Sigrid Werner
Der Planungsausschuss der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark–Barnim hat in seiner 20. Sitzung mehrheitlich dafür gestimmt, der Regionalversammlung den zweiten Entwurf des Integrierten Regionalplans Uckermark–Barnim zur Beschlussfassung zu empfehlen und danach erneut öffentlich auszulegen. Die öffentliche Sitzung fand dieses Mal im Multikulturellen Centrum Templin statt. Der Integrierte Regionalplan legt nicht nur den räumlichen Entwicklungsrahmen für die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie, sondern auch für Verkehr, Freiraum– und Siedlungsentwicklung, Gewerbestandorte und Rohstoffsicherung fest. In der öffentlichen Wahrnehmung stand bislang aber oft nur die Ausweisung von Windfeldern.
Der Entwurf hatte vom 1. August bis zum 4. Oktober 2022 öffentlich ausgelegen. Rund 400 Stellungnahmen waren allein zum Thema Windenergie eingegangen, darunter von Trägern öffentlicher Belange aber auch von 240 Privatpersonen und 90 Unternehmen. Privatpersonen verlangten meist eine Streichung von Windgebieten oder größere Abstände zu Siedlungsgebieten. Unternehmen wünschten sich oft eine Vergrößerung der Flächen, so die Regionalplaner.
Keine größeren Abstände
In der Abwägung wurden die Stellungnahmen bewertet und teilweise berücksichtigt. Eingearbeitet werden mussten zudem die neuen Rahmenbedingungen des „Wind–an–Land–Gesetzes“. Durch Anpassungen des Naturschutzrechtes an die Erfordernisse der Erneuerbaren–Energie–Gewinnung konnten einige Windgebiete etwas erweitert werden. Herausgenommen werden mussten Verkehrs– und Versorgungstrassen. Aufgrund der bundesgesetzlichen Flächenvorgabe habe es damit keinen Spielraum für die Vergrößerung von Abständen der Vorranggebiete zu Siedlungen von 1000 auf 1500 Meter gegeben. „Dann wäre nicht mehr genügend Fläche übrig geblieben“, so Florian Kischka von der Planungsstelle.
Er und Falko Wedekind stellten das Abwägungsergebnis vor und gingen dabei auch auf die Frage von Karl–Heinz Seedorf, Einwohner aus Oberuckersee, ein. Der wollte wissen, ob die Uckermark nicht schon längst das Ziel erfüllt habe, 2,2 Prozent der Fläche der Uckermark bis 2032 für Windräder zur Verfügung zu stellen. Herbert Heinemann, Ortsvorsteher von Trebenow und Vertreter von BVB/Freie Wähler, sprach von neun Prozent seiner Gemeindefläche, die mit Windrädern zugebaut seien.
Flächenziel wird erreicht
So lange es keinen beschlossenen Regionalplan mit ausgewiesenen Vorranggebieten für die Windnutzung gebe, zählten bundesgesetzlich nur die von den Rotorblättern überragten Flächen, informierte Florian Kischka. Damit käme die Region nur auf etwa 0,2 Prozent der Fläche. Erst wenn ein Regionalplan Windfelder ausweise, zählen die gesamten Vorranggebiete als Fläche. Mit dem überarbeiteten zweiten Entwurf werde das Flächenziel erreicht. Würde dieser Plan beschlossen, entfiele für die Region die generelle Privilegierung der Windenergie. Ansonsten könnten Bauantragsteller überall im Außenbereich außerhalb von bebauten Bereichen, Windenergieanlagen errichten, wenn öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Ohne Regionalplan könnten so 15 bis 18 Prozent der Fläche von Barnim und Uckermark mit Windkraftanlagen belegt werden, erinnerte Ralf Christoffers, Linken–Vertreter aus dem Kreistag Barnim. Er appellierte, die Entscheidung nicht zu verzögern, um keine Situation zu schaffen, die einen Interessenausgleich nicht mehr zuließe. Durch die Ungültigkeit des sachlichen Teilregionalplans von 2016 und den Wegfall des „Moratoriums“ Ende 2022 kann die Region bis zur Beschlussfassung des Regionalplanes die Windenergienutzung räumlich nicht steuern.
Repowering möglich
Die Planungsstelle hatte bewusst Windgebiete mit aufgenommen, für die jetzt schon Bauanträge vorliegen. Nur, wenn der Regionalplan schneller beschlossen ist als die konkreten Bauleitplanungen, würden diese Gebiete komplett in die Flächenbilanz eingehen. Um zusätzliche Fläche zu machen, habe man auch die repowerfähigen Windräder, die zwischen 800 und 1000 Meter Abstand zu Einzelgehöften und Splittersiedlungen liegen, in die Vorrang–Gebietskulisse einbezogen. Diese Windräder könnten ohnehin auch außerhalb der Gebietskulisse repowert werden.
Falko Wedekind stellte im Planungsausschuss jedes der 49 verbliebenen Windeignungsgebiete vor. Das Gebiet Groß Dölln war schon vor der Abwägung herausgenommen worden, weil mittendrin ein Seeadler–Horst lokalisiert worden war und damit die Mindestgröße für ein Windfeld von 25 Hektar nicht mehr erreicht würde. Das ursprünglich enthaltene Windfeld Wismar wurde gestrichen, weil im Nachbarkreis bereits ein Windfeld geplant sei und ein Mindestabstand zu anderen Windgebieten von 2,5 Kilometern eingehalten werden soll. Das Windfeld Hohengüstow wurde deutlich reduziert, um — den Hinweis von Bürgern und ein Gutachten des Amtes Gramzow aufgreifend — den Rastvögeln nicht die Äsungsfläche zu nehmen. Mit in der Planung befindet sich weiter ein Windfeld bei Haßleben. Erweiterungen von Windfeldern wurden nach den neuen artenschutzrechtlichen Bestimmungen unter anderem bei Grünow und Güstow vorgenommen. Durch die Hereinnahme der Standorte repowerfähigen Altanlagen können die Vorranggebiete Nechlin, Schenkenberg und Hetzdorf etwas größer ausfallen. Die Regionalplaner nahmen auch B–Plan–Wünsche für Windgebiete, zum Beispiel von Göritz und Grünow, mit auf.