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Gerichtsbericht

65–Jährige droht ihrer Betreuerin mit dem Tod

Prenzlau / Lesedauer: 3 min

Aus Geldgier erpresst eine Seniorin eine Frau. Die Angeklagte fährt eine überraschende Verteidigungsstrategie.
Veröffentlicht:02.04.2023, 14:47

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Wegen Beleidigungen und Todesdrohungen musste sich eine 65–Jährige vor Gericht verantworten. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll die Frau ihrer gerichtlich eingesetzten Betreuerin in schriftlichen Mitteilungen den Tod angekündigt haben, sollte sie nicht 2000 Euro von ihr bekommen. Dabei soll die Angeklagte drei entsprechende Briefe im Briefkasten der Betreuerin hinterlegt haben, in denen sie obendrein übelste Schimpfworte verwendet hatte, die allesamt unter die Gürtellinie gingen.

„Ich habe Beweise mitgebracht, dass ich unschuldig bin“, verteidigte sich die Beschuldigte zum Prozessauftakt. Sie habe zu diesem Zeitpunkt weder Schreiben noch Lesen können und sei noch in Schulung, sagte sie und legte dem Gericht entsprechende Dokumente und Schriftproben vor, die allerdings über die genauen Zeiträume keine Angaben enthielten.

„Wer der Frau die Briefe geschrieben hat, kann ich nicht sagen. Ich war das nicht“, betonte die Angeklagte. Auch habe sie niemanden beauftragt, solche Nachrichten zu schreiben, schließlich sei es doch ihre Betreuerin gewesen.

Die Bedrohte als Zeugin konnte diese Aussagen jedoch widerlegen. „Die Briefe haben mir Angst gemacht, es standen ja Todesdrohungen darin“, so die ehemalige Betreuerin der Angeklagten. Deshalb habe sie Anzeige erstattet. Zunächst habe sie keine konkrete Person verdächtigt, aber Vergleichsbriefe mit Schriftproben aus den Akten brachten Klarheit. Es existierten alte Briefe, und die Zuordnung war eindeutig, sagte die Zeugin aus. Dabei schilderte sie auch das Verhalten der Frau. „Geld war für sie immer das Wichtigste. Bei Terminen wurde sie diesbezüglich häufig ausfällig und log. Mit Geld konnte sie nicht umgehen, sie war viel in Spielhallen unterwegs.

Analphabetin schreibt Handy-Nachrichten

Dass sie nicht lesen und schreiben kann, war mir allerdings neu“, so die Betreuerin. „Sie hat damals ja auch Handy–Nachrichten an mich geschickt.“ Das Verhältnis zwischen den beiden Frauen sei angespannt gewesen, ständig habe es irgendwelche Forderungen gegeben, sodass die Betreuung dann nach einiger Zeit auch beendet worden sei, berichtete die Zeugin.

Zum Fortsetzungstermin fehlte die Angeklagte unter fadenscheinigen Gründen. „Angeblich ist sie krank“, informierte die Strafrichterin. Allerdings hatte sie kein ärztliches Attest vorgelegt. So wurde der Prozess ohne die 65–Jährige fortgesetzt — die Strafprozessordnung sieht diese Option vor.

Schriftproben und Papier bestätigen Lüge

Die Polizisten, als Zeugen geladen, konnten die Lügen der Angeklagten widerlegen. Schriftproben aus dem Jahr 2014 bestätigten, dass die Frau zum Tatzeitpunkt schreiben konnte. Die Handschrift habe übereinstimmende Merkmale gezeigt, und auch das verwendete Briefpapier aus den Akten sei identisch mit dem Papier der Drohbriefe gwesen, bekräftigten die Beamen.

Damit war die Beweiskette geschlossen, die Täterin überführt. Die Strafrichterin verurteilte die Angeklagte auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen versuchter Erpressung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro (140 Tagessätze zu je 15 Euro) nebst Übernahme der Verfahrenskosten.