Landkreis Uckermark

Allgemeinverfügung wegen Schweinepest aufgehoben

Prenzlau / Lesedauer: 1 min

Nach Fällen von Afrikanischer Schweinepest hatten in der Uckermark zuletzt strenge Auflagen gegolten. Das gilt ab Sonnabend so nicht mehr.
Veröffentlicht:08.10.2022, 06:27
Aktualisiert:08.10.2022, 06:30

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Nachdem Anfang Juli ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinbestand in der Uckermark festgestellt worden ist, wird die dazu erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung am Sonnabend wieder aufgehoben. Wie die Kreisverwaltung informierte, betrifft das die Sperrzonen I und III sowie die in diesem Zusammenhang angeordneten Maßnahmen.

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Nach Tötung des betroffenen Tierbestandes und fachgerechter Entsorgung der Kadaver habe es in den vergangenen drei Wochen zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen gegeben, um ein Ausbreiten der Tierseuche zu verhindern. „Hausschweinbestände wurden kontrolliert und Blutproben entnommen. Sämtliche Proben waren negativ. Im genannten Zeitraum ist kein weiterer Fall bei Hausschweinen aufgetreten. Auch verstärktes Fallwildsuchen bei Wildschweinen in der Umgebung brachten keine positiven Befunde“, so Amtstierarzt Dr. Achim Wendlandt.

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Zugleich betonte der Amtstierarzt, dass die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest in der Uckermark noch nicht gebannt sei und machte auf verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen aufmerksam. Das betreffe zum Beispiel den Kleiderwechsel beim Betreten von Stallanlagen, das Vorhalten von Seuchenschutzmatten und andere Vorkehrungen.