Gerichtsbericht

Angst vor dem Knast: Schwarzfahrer hofft auf Gnade vor dem Richter

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Eine Spritztour mit dem Auto ist einem 39-Jährigen zum Verhängnis geworden. Vor Gericht fürchtete er um die Konsequenzen.
Veröffentlicht:08.08.2022, 10:07
Aktualisiert:08.08.2022, 10:10

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Auf der Bundesautobahn 11 war ein Mercedes in eine Polizeikontrolle geraten. So nobel das Fahrzeug, so einfach zeigte sich der Sachverhalt: Der 39-jährige Fahrer hatte weder eine Fahrerlaubnis noch eine Zulassung für den Mercedes bei sich. Auch die Hintergründe blieben mysteriös. Die Fahrt brachte den Mann schließlich vor das Prenzlauer Amtsgericht.

„Ich erkenne meine Schuld an“, gestand der Angeklagte vor dem Strafrichter. „Ich habe noch keinen Führerschein, weil mir das Geld dazu fehlt.“ Eine entsprechende Ausbildung hatte er begonnen, aber noch nicht abgeschlossen. Von Berlin aus sollte es nach Stettin gehen, dort hatte der Mann einen wichtigen Termin. „Es war niemand da, der den Wagen fahren konnte“, gestand der Mann. Nur deshalb sei er selbst gefahren. Eine Ausnahme, wie er beteuerte.

Kein Einzelfall: Kein Führerschein, aber ein Auto und Lust am Fahren

Doch überzeugend klang das alles nicht. In Polen habe er das Fahrzeug gekauft, aber noch nicht registrieren lassen, so seine Aussage. Nähere Angaben dazu wollte oder konnte er nicht machen. „Was wollen Sie mit einem Auto, wenn Sie keine Fahrerlaubnis haben?“, wollte der Staatsanwalt wissen. „Es sollte ja mein Freund fahren, aber der hatte keine Zeit“, entgegnete der Gefragte. Allerdings besitze der auch keinen Führerschein.

Über die mögliche Dunkelziffer von Straftaten kann man dabei nur Vermutungen anstellen. Auf Vorstrafen angesprochen, verneinte der Angeklagte zunächst. Doch im Bundeszentralregister (BZR) ist alles dokumentiert. Sechs Eintragungen, unter anderem wegen Diebstahls, Betrugs und Schwarzfahrten mit der Bahn. Auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde er bereits verurteilt.

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„Ja, das stimmt alles“, bekannte der Angeklagte kleinlaut, „aber alle Geldstrafen wurden bezahlt.“ Doch dass damit irgendwann Schluss ist, war dem Mann wohl bewusst. „Ich habe Angst vor dem Gefängnis“, bekannte er vor den anwesenden Juristen.

„Das sollten Sie auch“, entgegnete der Ankläger, „denn irgendwann ist Schluss mit lustig. Wenn Geldstrafen keine Wirkung mehr haben, bleibt nur noch die Verhängung einer Freiheitsstrafe.“ Die beantragte der Staatsanwalt mit vier Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. Dieser Auffassung folgte auch das Gericht mit seinem Urteil. Dazu muss der Mann 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Bei der nächsten Straftat ist wohl eine Vollstreckung unerlässlich.