Landgericht Neuruppin

Bleiben Mord, Vergewaltigung und Körperverletzung ungesühnt?

Neuruppin / Lesedauer: 2 min

Ein Prenzlauer steht wegen verschiedener schwerer Straftaten in Neuruppin vor Gericht. Doch eine Verurteilung scheint unwahrscheinlich.
Veröffentlicht:28.04.2022, 12:07

Von:
  • Dagmar Simons
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Seit dem 9. März wurde vor dem Landgericht Neuruppin gegen einen 39-jährigen Prenzlauer verhandelt, dem eine Vielzahl von Straftaten, darunter Mord durch Unterlassen, vorgeworfen wurden. Dabei handelte es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren, der Uckermark Kurier berichtete.

Wegen einer psychischen Krankheit soll der Beschuldigte für die ihm vorgeworfenen Taten zwischen dem 4. und dem 16. Juni 2021 nicht verantwortlich sein. Das heißt, er kann nicht bestraft werden, sondern das Gericht muss darüber entscheiden, ob er in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist.

Radfahrer tödlich verletzt

Laut der Neuruppiner Staatsanwaltschaft soll der gelernte Maler und Lackierer am 4. Juni vergangenen Jahres in Angermünde einen Radfahrer angefahren und diesen einfach liegen gelassen haben. Der Mann starb noch am Unfallort. Des Weiteren soll der Beschuldigte seine ehemalige Lebensgefährtin vergewaltigt, sich vor zwei Frauen entblößt und eine Bekannte sexuell belästigt haben.

Mehrere Tage wurde bereits verhandelt, etliche Zeugen wurden angehört, ebenso ein psychiatrischer Gutachter. Nun muss das Verfahren wieder neu aufgerollt werden. Warum? Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten neben Mord, Körperverletzung, Exhibitionismus, Vergewaltigung und Unfallflucht noch einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz vor.

Patronen bei Durchsuchung gefunden

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung am 21. Juni fand die Polizei unter anderem 38 Gewehrpatronen, für die der Beschuldigte keine Erlaubnis hatte. Der Sachverständige hatte dem 39-Jährigen bescheinigt, schuldunfähig bei den ihm vorgeworfenen Taten gewesen zu sein, da er psychisch krank ist.

Das gilt aber aus Sicht des Gerichts nicht für den Besitz der verschiedenen Patronen. In diesem Fall könne man von seiner Schuldfähigkeit ausgehen, so die Richter. Darauf wies das Gericht den Prenzlauer hin.

Aussetzung des Verfahrens beantragt

Der sah sich auf die Verteidigung, die ihm durch die neue Rechtslage zusteht, nicht vorbereitet und beantragte über seinen Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens. Dem musste die erste Große Strafkammer entsprechen. Nun muss erneut verhandelt werden. Wann, steht noch nicht fest.