Bürger irritiert über saftige Gebühren für Kartenauszüge
Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Aktuell häufen sich im Kataster– und Vermessungsamt des Landkreises Uckermark Widersprüche und Beschwerden von Bürgern, bestätigte Ramona Fischer, Pressesprecherin im Landkreis Uckermark. In der Regel handelt es sich dabei um Gebührenbescheide für die Erstellung von Auszügen aus der amtlichen Liegenschaftskarte beziehungsweise dem Liegenschaftsbuch. Dabei stellte sich heraus, dass die Betroffenen über das Internet die kostenpflichtige Dienstleistung eines Anbieters in Anspruch genommen hatten, um über diesen entsprechende Auszüge zu beantragen.
Bis zu 50 Euro
Die Kosten dafür, teilweise bis zu 50 Euro, wie Betroffene schildern, beschränken sich jedoch ausschließlich auf die Erstellung und Weiterleitung entsprechender Anträge und nicht auf die Gebühr für die tatsächlichen beantragten Auszüge aus dem Kataster– und Vermessungsamt. Der Teufel steckt wie so oft im Detail, in diesen Fällen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen weist der Dienstleister darauf hin. Die Gebühren für die erstellten Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind in jedem Fall an den Landkreis Uckermark zu entrichten.
Anträge direkt ans Amt möglich
Amtsleiter Dirk Schneider weist darauf hin, dass entsprechende Anträge auch formlos unter Angabe der Gemarkung, Flur und Flurstück per Post oder E–Mail ([email protected]) oder direkt über die Internetseite des Landkreises Uckermark (www.uckermark.de) gestellt werden können: „Die Kosten für einen Auszug aus der Liegenschaftskarte bis zur Größe DIN A3 belaufen sich aktuell auf 26,18 Euro. Für die Erstellung eines Flurstück– und Eigentumsnachweises entstehen Kosten in Höhe von 13,09 Euro.“
Ähnliche Erfahrungen schilderten Leser beim Beantragen einer Schufa–Auskunft. Auch dort sei es ratsam, das Kleingedruckte in den AGB der Dienstleister zu lesen, raten Verbraucherschützer. Denn jeder Verbraucher hat das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft über die über ihn gespeicherten „Schufa“-Daten zu erhalten.