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Unterkunft in Prenzlau

Bürgerbegehren gegen Beschluss zur Flüchtlingsunterkunft wird geprüft

Prenzlau / Lesedauer: 4 min

Die Kommunalaufsicht ist angehalten, „unverzüglich“ über das Bürgerbegehren gegen die Flüchtlingsunterkunft im Prenzlauer Gewerbegebiet Ost zu entschieden.
Veröffentlicht:26.05.2023, 16:27

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Gegen die Entscheidung des Kreistages Uckermark, im Bürohaus Gewerbegebiet Ost in der Brüssower Allee 91 für Flüchtlinge und Asylsuchende eine Erstaufnahmeeinrichtung mit Verteilfunktion einrichten zu wollen, strebt die AfD Uckermark einen Bürgerentscheid an, der Uckermark Kurier berichtete. Diesem ist zunächst ein Bürgerbegehren vorgeschaltet. Mindestens zehn Prozent der Bürger des Landkreises, die wahlberechtigt sind, müssen mit ihrer Unterschrift für das Begehren stimmen, damit dieses erfolgreich ist.

Der AfD–Kreisvorsitzende Felix Teichner rechnet damit, dass für einen Erfolg des Begehrens innerhalb von acht Wochen circa 10.000 Uckermärkerinnen und Uckermärker unterschreiben müssten. Doch noch ist es nicht so weit. Aktuell werde die Zulässigkeit des angezeigten Bürgerbegehrens entsprechend der Regularien der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg geprüft, erklärte auf Nachfrage der Redaktion am Donnerstag Oliver Schweers aus der Pressestelle des Landkreises Uckermark. Die Kreisverwaltung habe zudem eine Kostenschätzung in Auftrag gegeben, die laut Brandenburgischer Kommunalverfassung (Paragraf 15) schriftlich vorgelegt werden müsse. Das Ergebnis stehe noch aus, hieß es dazu am 25. Mai aus der Kreisverwaltung.

Fragen an der Zulässigkeit gehegt

Verwaltungsintern wird derzeit nach Informationen des Uckermark Kurier zudem noch darüber gestritten, ob das Bürgerbegehren gegen den Kreistagsbeschluss vom 18. April überhaupt zulässig sei. So heißt es in dem entsprechenden Paragraphen der Brandenburgischen Kommunalverfassung, dass ein Bürgerentscheid nur über „eine Gemeindeangelegenheit beantragt werden kann, die in der Entscheidungszuständigkeit der Gemeindevertretung (...) liegt“. Nun haben zwar 21 der 38 anwesenden Kreistagsmitglieder (von 51 möglichen Stimmen) am 18. April dafür gestimmt, eine sogenannte Erstaufnahmeunterkunft mit Verteilfunktion für 250 bis 300 Asylsuchende und Flüchtlinge in dm Prenzlauer Bürogebäude in der Brüssower Allee 91 einzurichten und zu betreiben. Doch in der Begründung der Beschlussvorlage hatte Landrätin Karina Dörk (CDU) darauf verwiesen, dass die vorläufige Aufnahme  von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Landkreis eine öffentliche Aufgabe sei, die nach dem Landesaufnahmegesetz „als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung“ den Landkreisen übertragen wurde. Und nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung beziehungsweise dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz kann ein Bürgerentscheid nicht zu „Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und Auftragsangelegenheiten“ stattfinden. Über die Zulässigkeit entscheidet die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Gegen deren Entscheidung, sollte diese ablehnend ausfallen, können die Vertrauenspersonen des Begehrens „gemeinsam unmittelbar die Verwaltungsgerichte anrufen.“

Acht Wochen Zeit für Unterschriften

Die Entscheidung über die Zulässigkeit habe die Kommunalaufsicht „unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Kenntnis aller für die Entscheidung erheblichen Tatsachen“ zu treffen, heißt es ebenfalls in der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Demnach könnte die Entscheidung über die Zulässigkeit auch erst nach den Sommerferien 2023 vorliegen. Für die Sammlung der Unterschriften wird den Initiatoren des Bürgerbegehrens, so dieses zugelassen wurde, nur acht Wochen Zeit eingeräumt. Demnach würde — bei einem Erfolg des Begehrens — frühestens im Oktober über den Termin und die Durchführung des Bürgerentscheides zu der Frage „Sind Sie dafür, dass gemäß dem Beschluss des Kreistages Uckermark vom 18. April 2023 in der Brüssower Allee 91 in Prenzlau /Gewerbegebiet) eine Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende und Flüchtlinge betrieben wird?“ entschieden. Die Verwaltungsspitze des Landkreises Uckermark erklärte in einem Interview mit dem Uckermark Kurier, dass nicht vor Jahresende 2023 die ersten Flüchtlinge in dem Verwaltungsgebäude im Gewerbegebiet Ost Einzug halten würden.

Stadtpolitik gegen Kreistagsbeschluss

Die Verwaltungsspitze der Stadt Prenzlau und die Mehrheit der Stadtpolitiker haben sich bereits klar gegen dieses Vorhaben des Landkreises positioniert. Bei dessen Umsetzung würde der Anteil der Flüchtenden und Asylbewerber in Wohnungen, der Unterkunft in der Berliner Straße und der dann neuen Unterkunft in der Brüssower Allee insgesamt auf circa zehn Prozent der Prenzlauer Gesamtbevölkerung steigen. Ohne in der sozialen Infrastruktur oder personell im Haupt– und Ehrenamt darauf vorbereitet zu sein. Schon heute gibt es Grundschulklassen, in denen 70 Prozent der Schüler einen Migrationshintergrund haben. Prenzlaus Bürgermeister Hendrik Sommer (parteilos) hatte schon mehrfach im Zusammenhang mit dem Kreistagsbeschluss betont, sich um den sozialen Frieden in seiner Stadt zu sorgen. Er wolle jetzt das Ergebnis der Prüfung der Kommunalaufsicht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abwarten. „Die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens ist ein hohes Gut“, betonte er zugleich.