Unterkunft in Prenzlau
Bürgerbegehren gegen Kreistagsbeschluss zu Flüchtlingsheim läuft
Prenzlau / Lesedauer: 3 min

Heiko Schulze
Das Bürgerbegehren mit dem Ziel, durch einen Bürgerentscheid den Kreistagsbeschluss vom 18. April 2023 zu kippen, ist angelaufen. Der Beschluss des Kreistages sieht vor, im ehemaligen AWP–Verwaltungsgebäude im Prenzlauer Gewerbegebiet Ost eine zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende und Flüchtlinge errichten und betreiben zu wollen, der Uckermark Kurier berichtete. Initiiert wurde das Bürgerbegehren von der AfD Uckermark. Dessen Kreisvorsitzender Felix Teichner zeigt sich auf Nachfrage zuversichtlich, dass die erforderliche Unterschriftenzahl von mindestens 10.000 erreicht werden wird. Gerechnet ab 17. Juni bleiben für das Sammeln der Unterschriften acht Wochen Zeit. Teilnehmen können alle Wahlberechtigten ab einem Alter von 16 Jahren mit Hauptwohnsitz im Landkreis Uckermark, schildert dazu Kreispressesprecherin Ramona Fischer. Neben der Unterschrift sind Angaben zum Geburtsdatum und der Wohnanschrift erforderlich.
In der Ausgabe des Uckermark Kurier vom 17./18. Juni hatte der Kreiswahlleiter per Anzeige eine Information zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens veröffentlicht. Demnach hätten die Teilnehmer des Begehrens nach der ursprünglichen Fragestellung mit „Nein“ antworten müssen, um dem Anliegen des Begehrens zu entsprechen. „Diesen Hinweis haben wir aufgegriffen und die Frage noch einmal umgestellt“, erklärte dazu Felix Teichner. Die aktuelle Fassung lautet jetzt: „Sind Sie dagegen, dass infolge des Beschlusses des Kreistages Uckermark vom 18.04.2023 (BV/043/2023/1) in der Brüssower Allee 91 in 17291 Prenzlau eine zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende und Flüchtlinge errichtet und betrieben wird?“
Zweifel an Zulässigkeit
Der zweite Hinweis des Kreiswahlleiters beinhaltet Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Der durch das Begehren zur Disposition gestellte Kreistagsbeschluss habe die Erfüllung einer vom Land zugewiesenen Pflichtaufgabe zum Inhalt. Und dagegen sei laut Paragraf 15 der brandenburgischen Kommunalverfassung ein Bürgerentscheid nicht zugelassen. Doch letztendlich, so der Kreiswahlleiter, habe der Kreistag nach Einreichung des Bürgerbegehrens „über die Zulassung eines kassatorischen Bürgerbegehrens zu befinden.“ Die Initiatoren des Begehrens kündigen für den Fall, dass der Kreistag ein erfolgreiches Bürgerbegehren ablehnen sollte, rechtliche Schritte an. Doch vorerst gelte es, die Unterschriftensammlung im gesamten Landkreis zu organisieren. Dazu fanden Montagabend bereits erste Ansprachen statt.

Dass der CDU–Stadtverband am 3. Juni eine eigene Unterschriftensammlung gegen eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Prenzlau gestartet hatte, könnte Verwirrung gestiftet haben, so befürchten es die Initiatoren des Begehrens um Felix Teichner. Wer das Bürgerbegehren unterstützen möchte, müsse dafür eigens angefertigte Unterschriftenlisten ausfüllen, betont Teichner.
CDU sammelt Unterschriften
Der Prenzlauer CDU–Stadtverbandschef Andreas Meyer betonte am Montag auf Nachfrage, trotz des gestarteten Begehrens bis Ende Juni an der Unterschriftenaktion festhalten zu wollen. Bereits am ersten Tag (3. Juni) dieser Aktion seien innerhalb von drei Stunden 500 Unterschriften zusammengekommen: „Es gilt, ein klares Signal zu setzen, dass für die Prenzlauer Bürgerschaft eine zweite zentrale Flüchtlingsunterkunft eine zu viel ist.“ Diese Unterschriften sollen dann später an den Kreistagsvorsitzenden überreicht werden. Andreas Meyer kündigte an, das von der AfD initiierte Bürgerbegehren ebenfalls unterschreiben zu wollen: „Es geht um das Anliegen.“ Ob die CDU an ihren Ständen Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren mit auslegen werde, zu dieser Frage wolle er sich innerhalb des CDU–Stadtverbandes zeitnah verständigen.

Inzwischen liegt auch die Schätzung des Landkreises vor, was das Bürgerbegehren bei einem Erfolg an Kosten mit sich bringen würde:
427.750 Euro. Dabei handele es sich weitgehend um den Kaufpreis der Immobilie in der Brüssower Allee 91, bestätigte Kreispressesprecherin Ramona Fischer. Diese Zahl wurde den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens auf ihren Antrag hin mitgeteilt, ohne weitere Details zu nennen, wie diese sich zusammensetzt, so Teichner. Das Vorliegen einer Kostenschätzung ist im Land Brandenburg eine Voraussetzung für die Durchführung eines Bürgerbegehrens.