Gerichtsbericht

Familie trickst mit Kontoauszügen Behörden aus

Prenzllau / Lesedauer: 2 min

Über 4000 Euro — zu Unrecht erhaltene Leistungen vom Amt –steckte ein Paar ein. Der Schwindel flog auf und hatte ein Nachspiel vor Gericht.
Veröffentlicht:18.03.2023, 14:47

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Eine junge Frau musste sich wegen Betrugs vor dem Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes verantworten. Sie soll, so die Anklage der Staatsanwaltschaft, über Monate Leistungen als Bedarfsgemeinschaft zu Unrecht bezogen haben. Der Schaden wurde auf über 4000 Euro beziffert.

Die Angeklagte machte in der Hauptverhandlung keine Angaben zu den Vorwürfen. Eine Vertreterin des Jobcenters schilderte die Details zum Fall. Die Familie habe als Bedarfsgemeinschaft Leistungen erhalten, die die Frau beantragt hatte. Dabei wurde auch die Zahlung von monatlichem Kindesunterhalt des Ehemannes mit berücksichtigt, so die Zeugin. Doch das Jugendamt habe über eine Unterhaltsrückzahlung informiert, die der Mann erhalten hatte und die auf ein anderes Konto verbucht wurde. Das sei bei einer entsprechenden telefonischen Nachfrage von der Frau dementiert worden.

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Bei einer Anhörung seien Kontoauszüge vorgelegt worden, auf denen keine Einzahlung des Betrages verzeichnet war, berichtete die Behördenmitarbeiterin. Erst Nachforschungen über die Kontodaten der getätigten Überweisung durch das Jugendamt erbrachten Aufschluss. Dadurch flog der Schwindel auf. „Beide gaben dann in einer weiteren Anhörung zu, dass sie die Unterhaltsrückzahlung erhalten haben“, berichtete die Zeugin. Das Geld sei auf das Konto eines Verwandten gebucht worden. Diese Kontodaten seien so vom Ehemann angegeben worden.

Rolle des Ehepartners unklar

Ein Rückforderungsbescheid in Höhe von 4163 Euro sei ergangen. Da der Verdacht einer Straftat bestand, wurde vonseiten der Behörde Anzeige erstattet, so die Zeugin. Inwieweit der Ehepartner hier der Initiator gewesen sei, blieb in der Sache ungeklärt. Die Verantwortung lag im konkreten Fall allein bei der Leistungsempfängerin, die den Antrag abgegeben hatte.

450 Euro — 30 Tagessätze zu je 15 Euro — Geldstrafe wegen Betruges lautete das Urteil. Dabei berücksichtigte das Gericht, dass die Angeklagte nicht vorbestraft ist und der Geldbetrag vollständig zurückgezahlt worden war. In der Urteilsbegründung wurde klargestellt, dass die Unterlassung der Mitteilungspflicht eine betrügerische Handlung sei und die Rückzahlung des Unterhaltes an den Ehemann bewusst verschwiegen worden sei.