Gerichtsbericht

Gericht kassiert neben Führerschein auch Pkw ein

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Ein abgelaufenes Dokument ist kein Kavaliersdelikt. Das musste ein 34-jähriger Prenzlauer jetzt vor Gericht schmerzlich erfahren.
Veröffentlicht:20.11.2022, 08:40

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  • Author ImageStefan Adam
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Ein junger Mann aus Russland, der seit vier Jahren mit seiner Familie in Deutschland lebt, nahm es mit dem Führerschein nicht so genau. Mehrfach wurde er bei Routinekontrollen der Polizei gestellt, weil sein Führerschein abgelaufen war. Vor dem Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes musste sich der 34-Jährige wegen drei solcher Fahrten verantworten. Prenzlau.

Ohne Führerschein keine Chance auf Dorf

Zu Prozessbeginn war der Angeklagte geständig, schilderte aber seine schwierige Situation. „Ich habe nur einen Führerschein aus Russland, aber der ist hier nur sechs Monate gültig. Ich wollte die Fahrerlaubnis umschreiben lassen, habe mich auch um die Fahrschule gekümmert und die Prüfung vorbereitet. Doch ich konnte die Prüfung nicht ablegen, da ein Strafverfahren gegen mich läuft.“ Er wohne auf dem Dorf mit drei Kindern und brauche das Fahrzeug, um für seine Familie einzukaufen. Seine Frau sei schwanger und habe keinen Führerschein. Ein Kumpel übernehme notwendige Fahrten und unterstütze die Familie, so gut es gehe. Er selbst sei immer viel gefahren und habe noch nie einen Unfall gehabt, so der Angeklagte. In einer schriftlichen Stellungnahme schrieb er von seiner Verzweiflung und dass er ohne Auto nicht leben könne.

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„Das Geständnis ist eindeutig, Zeugen brauchen deshalb nicht gehört zu werden“, begann der Staatsanwalt sein Plädoyer. „Allerdings ist von Reue nichts zu spüren, und weitere Fahrten sind nicht auszuschließen.“ Auch sei der Angeklagte mehrfach vorbestraft, zuletzt wegen gefährlicher Körperverletzung, und stehe unter laufender Bewährung. Für die Fahrten ohne Fahrerlaubnis forderte der Anklagevertreter nochmals eine Gesamtgeldstrafe von 80 Tagesätzen zu je 15 Euro. „Auch ist die Einziehung des Pkw erforderlich, um weitere Taten auszuschließen.“

Der Verteidiger teilte die Auffassung der Staatsanwaltschaft, was die Geldstrafe betraf, sah aber keine Notwendigkeit, das Fahrzeug einzuziehen.

Das Gericht folgte seiner Auffassung nicht und verurteilte den Angeklagten – wie beantragt – zu 1200 Euro Geldstrafe. „Die Einziehung des Pkw ist zwingend erforderlich, es gab keine Notwendigkeit der Fahrten“, hieß es in der Urteilsbegründung.