Gerichtsbericht

Gestohlenen Pkw aus Langeweile zu Schrott gefahren

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Aus Langeweile sei er in eine Werkstatt eingebrochen, habe diese verwüstet und ein Auto gestohlen, bekennt ein 23-jähriger Uckermärker vor Gericht.
Veröffentlicht:01.08.2022, 10:20

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Eine Spur der Verwüstung hinterließ ein Einbrecher bei einem Unternehmer in der Uckermark. „Es geschah wohl aus Langeweile, mal in die Werkstatt einzubrechen und ein Auto zu klauen“, gab der 23-jährige Täter als Motiv für die Tat an. Dass er dabei erheblichen Schaden anrichtete, nahm er in Kauf. So nebenbei wurde auch noch Geld aus einer Spardose entwendet und ein fahrbereiter Pkw bei einer Spritztour durch die Landschaft zu Schrott gefahren. „Wollte doch bloß mal gucken, was es da so alles gibt“, gab der Angeklagte vor dem Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes zu Protokoll.

Mit Lichtmast kollidiert

Detailreich schilderte er die Tat: „Fenster eingeschlagen, Rolltor geöffnet, Spardose geplündert und mit dem Auto los.“ Der Schlüssel steckte ja im Wagen, gab er lächelnd an. Eine Fahrerlaubnis hatte er nie besessen. Auch seine Fahrkünste waren offensichtlich nicht die besten, denn erst kollidierte er mit einem Lichtmast, um anschließend auf einem alten Baumstumpf den Wagen zum Stehen zu bringen. Fazit: Totalschaden beim Pkw, 1700 Euro Reparaturkosten am Lichtmast. Dass er zuvor getrunken hatte, bestritt der Angeklagte nicht. Die Verhandlung nahm er mit einer gewissen Gelassenheit hin, Reue schien für ihn ein Fremdwort zu sein.

„Es gehört schon einiges dazu, einen Lichtmast auf freier Strecke zu treffen“, begann die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Wahrscheinlich aus Wut über das fahrerische Unvermögen wurden dann am Pkw auch noch die Scheiben eingeschlagen. Bei den erheblichen Vorstrafen sei eine Haftstrafe unerlässlich. Die beantragte die Anklägerin in Höhe von einem Jahr.

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Während der Verteidiger auf eine Bewährungsverurteilung plädierte, sah die Richterin dafür keinerlei Spielraum. Da bereits verbüßte Haftstrafen offensichtlich keinen Eindruck hinterließen und weitere Verfahren anhängig seien, sehe er zudem schwarz für die Zukunft des Angeklagten, sagte die Juristin. Zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht – so lautete das Urteil.