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Gerichtsbericht

Mittelfinger kostet junge Frau 600 Euro

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Verärgert über Gerüchte, die die Familie ihres Ex-Mannes in die Welt gesetzt haben soll, zeigte eine junge Mutter den Stinkefinger. Das hatte Folgen.
Veröffentlicht:24.09.2023, 11:59

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Wenn eine Beziehung scheitert, ist das weder für die betroffenen Partner noch für die Familie und Freunde des Paares schön. Doch offenbar kann nicht jeder damit umgehen, wie ein Fall jüngst vor Gericht zeigte. Angeklagt war eine junge Frau, die immer wieder den Stinkefinger zeigte, wenn sie durch den Ort fuhr, in dem die Familie des Ex-Mannes lebt. Die wollte sich das schließlich nicht länger gefallen lassen und erstattete gleich zwei Anzeigen wegen Beleidigung.

Auf Antrag der Staatsanwalt wurde ein Strafbefehl in Höhe von 900 Euro erlassen, gegen den die 26-Jährige allerdings Einspruch einlegte. Vor dem Strafrichter musste sie sich deshalb nun wegen Beleidigung in zwei Fällen verantworten.

Zeugin entlastet

„Ich war an den zwei Tagen überhaupt nicht in dem Dorf“, verteidigte sich die Angeklagte. An beiden Tagen sei sie woanders gewesen, hätte Termine gehabt. Das schlechte Verhältnis zu den Schwiegereltern bestätigte sie. „Ich bin für alle die Doofe und werde laufend angezeigt. Es werden Gerüchte verbreitet. Meine Anzeigen werden alle fallen gelassen“, argumentierte die junge Mutter. „Ich will mit den Leuten nichts mehr zu tun haben.“ Auch mit dem Ex hätte es in der Vergangenheit viel Streit gegeben. Seit Monaten bestehe kein Kontakt mehr, er habe auch kein Interesse an den Kindern.

Vor Gericht bestätigte eine Freundin der Angeklagten, dass die junge Frau zum Zeitpunkt des ersten Tatvorwurfs mit ihr gemeinsam unterwegs gewesen war. „An diesem Tag sind wir überhaupt nicht durch den Ort gefahren.“

Staatsanwalt muss abwägen

Das sah die ehemalige Schwiegermutter der Angeklagten anders. Sie könne sich zumindest genau an den Tag des zweiten Vorfalles erinnern. „Ich war auf dem Fußweg und sie kam allein im Pkw. Da hat sie den Stinkefinger gezeigt und wir haben umgehend im Internet die Anzeige erstattet.“ Damals sei sie fast täglich durch den Ort gefahren und habe der Familie den Stinkefinger gezeigt. Es sei schon ein Dauerzustand gewesen, so die Ex-Schwiegermutter, die ebenfalls das zerrüttete Verhältnis zu der Angeklagten bestätigte. Danach hätten die Belästigungen aber aufgehört.

Der Staatsanwalt erwähnte die problematischen Verhältnisse und auch die gegenseitigen Vorwürfe. Die erste Tat wäre allerdings nicht konkret nachweisbar, nur die zweite. Der Jurist hielt eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro für angemessen, denn das Zeigen des Stinkefingers sei im konkreten Fall ein Straftatbestand. Dem folgte die Strafrichterin und verurteilte die junge Mutter zu 600 Euro.