Einfach zertrümmert

Jede Hilfe kam für den Findling zu spät

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Kaum war der riesige Findling in Prenzlau freigelegt, da wurde er auch schon mit schwerem Gerät zertrümmert. Aber war das rechtens?
Veröffentlicht:03.09.2022, 12:00
Aktualisiert:03.09.2022, 12:56

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An der Stettiner Straße in Prenzlau wurde bei den Aushubarbeiten für den neuen Drogeriemarkt "dm" ein Findling freigelegt, ein sehr großer Stein, der während einer der Eiszeiten durch Gletscher transportiert und an seinem heutigen Standort abgelegt wurde. Anfang dieser Woche wurde er von der Templiner Firma „Korduan Transporte GmbH“ an Ort und Stelle mit schwerem Gerät zertrümmert.

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Von dem Lärm aufgeschreckt, wandte sich Heike Zumpe, die in unmittelbarer Nachbarschaft wohnt, an unsere Redaktion. Sie mutmaßte, dass es sich bei dem Stein von rund 2,50 Meter Durchmesser um ein Naturdenkmal gehandelt habe. Hätte der Fund also gemeldet werden müssen?

Wir haben uns beim Landkreis erkundigt und erfahren, dass es für geologische Naturdenkmale bundesweit einheitliche Kriterien gibt. Abhängig von ihrem Rauminhalt werden sie in fünf Gruppen unterteilt, von unter drei bis über 40 Kubikmeter. Nach Paragraph 28 des Bundesnaturschutzgesetzes können Geotope als Naturdenkmal festgesetzt werden.

Wörtlich heißt es: „Für den Findling am Drogeriefachmarkt ist bisher keine Festsetzung durch das Umweltamt erfolgt. Insofern ist die Zerstörung des Findlings zwar sehr bedauerlich, kann aber nicht geahndet werden.“ Musste der Stein zerstört werden? Auf Nachfrage teilte die Firma Korduan mit, dass der zuständige Bauleiter sich im Urlaub befinde.

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Bildhauer Jörg Steinert aus Angermünde sagt, er wäre froh gewesen, hätte man ihm oder einem seiner Kollegen den Stein angeboten: „Wahrscheinlich ist es schwedischer Granit“.