Verwirrende Verkehrsschilder
Kein Tempolimit für Lieferverkehr in Templin?
Templin / Lesedauer: 2 min

Horst Skoupy
Wenn gleich mehrere Verkehrszeichen übereinander hängen, können sie in Kombination problematisch sein. Dieser Auffassung ist Sabine Drabsch angesichts der Verkehrsbeschilderung am Templiner Markt. „Wer darf hier was? Und wer darf hier was nicht?“, fragt sie sich.
Irritationen gleich mehrfach
So gilt ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde. Doch dürfen Lieferfahrzeuge mit Tempo 50 durch die Stadt rauschen?, fragt sie sich angesichts des Zusatzzeichens „Lieferverkehr frei“. Irritierend sei zudem, dass neben der Fahrbahn extra ein Haltestreifen eingerichtet wurde. Doch parken dürfen Autofahrer dort laut Zusatzzeichen nicht, ein Verbot, gegen das nach ihren Beobachtungen täglich verstoßen werde.
Klare Regelung
Für Christopher Zahl vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung entspricht die Beschilderung den Erfordernissen der Verkehrssituation in dem Bereich des Marktes. Seinen Erklärungen zufolge dürfen Lieferfahrzeuge natürlich nicht schneller fahren, als alle anderen Verkehrsteilnehmer. „Zusatzschilder gelten nur für die Verkehrszeichen, unter denen sie hängen“, klärte er auf. Am Markt gilt das also für das eingeschränkte Haltverbot.
Im Fokus des Außendienstes
Davon sind seiner Aussage zufolge tatsächlich nur Lieferfahrzeuge ausgenommen. Für alle anderen gelte, dass dort parken nicht erlaubt ist. „Fahrzeuge, die dort länger als drei Minuten stehen, müssen mit einem Verwarngeld rechnen, solange keine Anlieferung klar erkennbar ist“, sagte der Ordnungsamtsmitarbeiter.
Besondere Situation am Marktplatz
Dass dort überhaupt ein Zusatzzeichen hängt, sei der Verkehrssituation geschuldet. „Das eingeschränkte Haltverbot allein würde nur für die Straße gelten. Da es aber einen Seitenstreifen gibt, muss dieses Verbot auch auf diesen ausgedehnt werden“, erläuterte der Ordnungsamtsmitarbeiter.