Gegen Insektensterben
Land fördert Uckermärker Bauern bei Blühstreifen
Uckermark / Lesedauer: 2 min

Sigrid Werner
Im Landkreis Uckermark haben 40 Landwirte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, für Blüh- und Ackerrandstreifen Fördermittel beim Land zu beantragen. Damit haben sie im Herbst 584 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche reserviert, um sie insektenfreundlicher zu gestalten und fast verschwundenen heimischen Wildkräuterarten wieder eine Chance zu geben. 20 Antragsteller wollen auf insgesamt 201 Hektar einjährige Blühstreifen, 13 Antragsteller auf 197 Hektar mehrjährige Blühstreifen und 13 Landwirte auf 186 Hektar Ackerrandstreifen anlegen.
10.000 Hektar für den Insekten- und Artenschutz
Im Land Brandenburg sind 424 Anträge von Landwirten zur neuen Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau eingegangen, informierte das Landwirtschafts- und Umweltministerium. Die Landwirte wollen auf einer Gesamtfläche von rund 10.000 Hektar ein- und mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen anlegen. 99 Antragsteller im Land wollen auf 1485,56 Hektar einjährige Blühstreifen anlegen. 184 Antragsteller haben im Herbst 3711,64 Hektar für mehrjährige Blühstreifen freigehalten. 210 Antragsteller sind bereit, 4892,29 Hektar Ackerrandstreifen unbewirtschaftet zu lassen, um Ackerwildkräutern eine Chance zu geben.
Sieben Millionen Euro reserviert
Das beantragte Fördermittelvolumen liegt damit bei rund sieben Millionen Euro. Der Plan sei, möglichst alle Flächen zu bewilligen und den Antragstellern bis zum Frühjahr den Bescheid zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zu übermitteln. Die Bewilligung selbst soll im zweiten Quartal beginnen, teilte das Ministerium mit. Die Landwirte müssen allerdings in Vorleistung gehen. Die erste Auszahlung ist erst für Dezember 2020 geplant. Die Landes- und Bundesmittel werden über die Bewilligungsbehörden, die Landwirtschaftsämter der Landkreise, ausbezahlt.