Lange Haftstrafe wegen Betruges verhängt
Prenzlau / Lesedauer: 3 min

Die Arbeit hat der junge Mann aus Berlin gewiss nicht erfunden. Mit Gelegenheitsjobs finanzierte er sein Leben. Und wenn das Geld nicht reichte, schreckte er auch vor Betrug nicht zurück. Mehrfach wurde er schon rechtskräftig verurteilt. Lehren daraus hat er nicht gezogen. Als er wieder in Geldnot war, bewarb er sich im Internet um einen mysteriösen Job. Er sollte als „Bote“ Waren in Empfang nehmen und weiterleiten. Das Angebot schien lukrativ.
Dass hinter diesem Job eine Bande ihr Unwesen trieb, die ältere Menschen schamlos ausnutzte, interessierte den 33-Jährigen nicht. Denn die Waren, die er in Empfang nahm, waren Bargeld und Kreditkarten. Ein bekannter Trick, auf den ältere Menschen leider immer wieder hereinfallen. So auch im vergangenen Jahr in der Uckermark.
Bande fast perfekt organisiert
Dabei war das Vorgehen der Bande, deren Mitglieder sich mit einer manipulierten französischen Telefonnummer bei älteren Damen meldeten, perfekt organisiert. Unter dem Vorwand, dass eine kriminelle rumänische Bande im Ort ihr Unwesen treibe und Bewohner ausraube, meldeten sich angebliche Polizeibeamte und boten ihre „Hilfe“ an. Es sollten doch alles Bargeld, auch Kreditkarte und PIN in Sicherheit gebracht werden. Beamte würden umgehend vorbeikommen und alles in Sicherheit bringen. In langen Gesprächen wurden die Opfer „überzeugt“, für ihre „Sicherheit“ zu sorgen. Einspielungen von Polizeimeldungen über angebliche Taten und Hinweise auf geplante Überfälle wurden inszeniert, um letztlich an das Geld ihrer Opfer zu kommen. In einigen Fällen gelang das auch.
Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Prenzlau musste sich der 33-Jährige wegen Betruges verantworten. Eine lange Untersuchungshaft hatte er schon verbüßt. Er gab im Prozess vor, nichts von dem Vorgehen der Bande gewusst zu haben. Er habe nur die Anweisungen ausgeführt, sollte Beträge mit der Kreditkarte abheben und das Bargeld weiterleiten. In einem Fall übergab ihm eine 91-jährige Frau 10.000 Euro Bargeld und die Kreditkarte nebst PIN. Innerhalb von wenigen Stunden hob der Angeklagte zweimal 1000 Euro ab und verfügte in den Nachtstunden zwei weitere Überweisungen mit je 5000 Euro. Diese wurden jedoch nicht mehr ausgeführt, da das Konto am Folgetag schon gesperrt war. Das gleiche Vorgehen wenige Tage später bei einer 88-jährigen Rentnerin in Templin. Auch hier sollten 1600 Euro Bargeld nebst Kreditkarten in Empfang genommen werden.
Erdrückende Beweiskette
Was der Angeklagte jedoch nicht ahnte, Polizeibeamte waren informiert und erwarteten den Täter bei der Geldübergabe. Die Polizei hatte die Bande identifiziert und mittels Telefonüberwachung das Vorgehen der Betrüger detailliert verfolgt. Glück für die Betroffenen. Bei der Festnahme des Angeklagten wurde auch die Kreditkarte aus der vorhergehenden Tat sichergestellt. Die Beweiskette war geschlossen, leugnen zwecklos. Das Gericht verhängte auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Betruges im besonders schweren Fall und Bandenmitgliedschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der Einzug der Schadenssumme in Höhe von 12.000 Euro wurde angeordnet. Die Berufung des Angeklagten vor dem Landgericht Neuruppin, in der Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe, hatte keinen Erfolg.