Gerichtsbericht

Mann knallt Partnerin Schüssel auf den Kopf

Prenzlau / Lesedauer: 3 min

Weil seine Lebensgefährtin zu viel Salat zubereitet hatte, flippte ein Uckermärker aus. Jetzt musste er sich vor Gericht verantworten.
Veröffentlicht:16.01.2023, 12:03
Aktualisiert:16.01.2023, 12:05

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Ein harmonisches Miteinander ist dem Pärchen wohl nicht zu eigen. Beide zeigten keinen Respekt voreinander, geschweige denn gegenüber den anwesenden Juristen im Prenzlauer Gerichtssaal. Der Mann platzierte sich flegelhaft auf der Anklagebank und zeigte sich bockig. Was das alles hier solle, er habe keine Zeit, brabbelte er vor sich hin. Die Frage der Richterin, ob er hier streiten wolle, beantwortete er kleinlaut mit: „Nein, ich will nur nicht lange hier sitzen.“ Der Aufforderung der Richterin, seine Mütze abzunehmen, kam er widerwillig nach. Die Staatsanwaltschaft hatte den Uckermärker wegen Körperverletzung angeklagt, weil er seiner Lebensgefährtin eine Schüssel mit Salat auf den Kopf geschlagen haben soll.

„Die hat mich gereizt und provoziert“, gestand der Mann. Irgendwo gebe es ja Grenzen, meinte er, und da sei er eben ausgeflippt. „Wir hatten an dem Abend alle gut getrunken, da war wohl bei mir was durcheinander im Kopf“, gab der Angeklagte zu. „Wer soll denn den ganzen Salat essen, es war einfach zu viel. Was sollte ich denn tun?“, schilderte er.

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Als ihm die Staatsanwältin daraufhin empfahl, einem Streit einfach aus dem Wege gehen, antwortete er einsichtig, dass das auch eine Möglichkeit sei. „Wir haben uns ja später wieder vertragen und sind jetzt verlobt. Sie hat eine große Klappe, und wer kann das ständige Provozieren schon ertragen“, klagte er sein Leid.

Die geschädigte Lebenspartnerin, als Zeugin geladen, verweigerte die Aussage und nahm als Verlobte ihr Recht in Anspruch. „Ich weiß nur noch, dass der ganze Kopf blutig war und ich ins Krankenhaus musste, mehr sage ich aber nicht.“

Nachbar bestätigt Provokation

Ein Nachbar des Angeklagten, der bei der Tat zugegen war, bestätigte das gespannte Verhältnis der beiden und berichtete, dass beide häufig dem Alkohol frönten. „Die streiten sich öfter. Immer, wenn die Frau was getrunken hat, fällt sie aus der Reihe und provoziert“, meinte der Zeuge. Der Mann sei sonst sehr ruhig. Der Streit ging um den Salat, den er aufessen sollte. Sie habe ihn deswegen immer wieder bedrängt. „Da ist er plötzlich aufgestanden und hat ihr die Schüssel auf den Kopf gehauen“, so der Zeuge.

Die Staatsanwältin sah eine Geldstrafe als ausreichend an. Auch die Strafrichterin teilte diese Ansicht. 1350 Euro Geldstrafe – 90  Tagessätze zu je 15 Euro) – wegen Körperverletzung lautete das Urteil. Weder Alkoholgenuss noch die Provokationen rechtfertigen die Tat, hieß es in der Begründung. „Lassen Sie das Trinken und arbeiten Sie an Ihrer Reizbarkeit, sonst sitzen Sie bald wieder hier“, empfahl die Juristin dem Mann.