Gerichtsbericht

Mann verdrischt Kollegin mit einem Schneeschieber

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Ein Streit im Job hatte ein gerichtliches Nachspiel. Der Angeklagte sprach von einem Ausrutscher, und bei den Zeugen herrschte Uneinigkeit.
Veröffentlicht:17.09.2023, 12:54

Von:
Artikel teilen:

Ein 37-jähriger Mann musste sich vor der Strafrichterin des Prenzlauer Amtsgerichts verantworten. Er soll einer Mitarbeiterin mit einem Schneeschieber auf den Kopf geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem 37-Jährigen gefährliche Körperverletzung vor, da das Opfer ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt und längere Zeit im Krankenhaus verbringen musste.

„So war das nicht“, wehrte sich der Angeklagte im Prozess. „Ich habe mit dem Schieber nur gedroht und gewippt, da ist er mir aus der Hand gefallen und auf ihrem Kopf gelandet.“ Es sei eine Alberei gewesen, er habe nicht geschlagen. Sie seien zu viert bei der Arbeit gewesen. „Mich hat ein anderer Mann als ,faule Sau‘ beschimpft, und die Frau hat dabei gelacht, deshalb die Drohung mit dem Schneeschieber“, schilderte der Beschuldigte.

Das 62-jährige Opfer hatte jedoch eine ganz andere Erinnerung. „Wir diskutierten, und ein Wort ergab das andere. Dann hat er mir den Schneeschieber vor den Kopf gehauen. Mir war schwindlig, und ich musste brechen. Ich bin nach Hause, doch mir ging es immer schlechter, ein Sanitäter brachte mich dann in die Klinik“, berichtete die Frau. Sie nehme heute noch Medikamente und habe beständig Kopfschmerzen. „Ich habe das alles nicht verstanden“, sagte sie und wandte sich unter Tränen an den Angeklagten: „Warum hast du dich nicht mal entschuldigt, wir haben uns doch gut verstanden?“

Das zumindest nahm der 37-Jährige zum Anlass und sprach eine Entschuldigung aus, dementierte aber weiterhin, dass es ein Schlag war.

Zeugen wegen Falschaussage belehrt

Auch bei den drei Zeugen herrschte Uneinigkeit. Der eine habe Erinnerungslücken, der andere nichts mitbekommen, und eine Frau bestätigte die Angaben des Angeklagten. Anlass für die Strafrichterin, die Zeugen erneut wegen einer möglichen Falschaussage zu belehren. Das Opfer wandte sich ebenfalls an die Zeugen: „Warum lügt ihr? Ihr kennt euch alle und wollt von allem nichts mitbekommen haben?“

Die Körperverletzung sei eindeutig und die Aussage des Angeklagten nicht nachvollziehbar, begann der Staatsanwalt sein Plädoyer. „Von einem Ausrutscher kann bei den Verletzungen keine Rede sein“, stellte er klar und forderte eine neunmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Schläger entschuldigt sich

In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte nochmals beim Opfer, die 62-Jährige nahm die Entschuldigung an.

Die Strafrichterin sah ein Augenblickversagen als nachvollziehbar an, aber keinen minderschweren Fall bei den Verletzungen und verhängte deshalb für die gefährliche Körperverletzung die Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung. Obendrein muss der Angeklagte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.