Landgericht Neuruppin
Messerstecher verletzt Nachbarn lebensbedrohlich
Neuruppin / Lesedauer: 3 min

Er werde gerufen, wenn schlimme Dinge passiert sind, sagte ein Beamter des Kriminaldauerdienstes vor Gericht. Schlimmes wie die Tat, die sich am 29. Oktober 2022 in einer Kleingartenanlage in Angermünde ereignet haben soll. Dort soll Robert A. (Name geändert) auf seinen Gartennachbarn Walter B. (Name geändert) mit einem Messer eingestochen haben. Seit dem 9. Mai muss sich Robert A. dafür vor der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin verantworten. Der 54–Jährige schweigt bisher zu dem Vorwurf. „Es war ein Fall, der nicht jeden Tag passiert“, sagte der Polizeibeamte. Deshalb hatte er noch eine genaue Erinnerung an seinen Besuch bei dem Opfer im Krankenhaus in Angermünde einen Tag nach der Tat. Es sei wohl um einen länger schwelenden Nachbarschaftsstreit gegangen, so habe er es verstanden. Wie ihm Walter B. berichtet habe, sei Robert A. an jenem Abend in der Gartenanlage an sein Auto getreten und habe unvermittelt zugestochen.
Walter B. trug laut der Rechtsmedizinerin vier Verletzungen davon: zwei Schnittverletzungen an der rechten Wange, eine komplette Durchtrennung der Kniescheibensehne sowie eine Stichverletzung an der linken Schulter. Diese war nach Einschätzung des behandelnden Arztes lebensbedrohlich. Wäre Walter B. nicht sofort ärztlich versorgt worden, wäre er verblutet.
Angeklagter begutachtet
Die Rechtsmedizinerin hatte auch den Angeklagten begutachtet. Der hatte ihr berichtet, wie es aus seiner Sicht zu dem Vorfall gekommen war. Danach sei Walter B. im Garten mit einem Schlagstock auf ihn zugekommen, habe ihm einen Schlag auf den Hinterkopf versetzt. Er habe ihm den Stock dann aus der Hand gerissen. Walter B. sei in sein Auto geflüchtet. Dort habe er, der Angeklagte, ihm drei Faustschläge versetzt. Die erklärten jedoch nicht die Stichverletzungen, so die Gutachterin. „Reine Faustschläge waren es nicht.“ Die abgebrochene Messerklinge wurde später in dem Wagen gefunden.
Dass Walter B. es geschafft hatte, mit dem Auto ins Krankenhaus zu fahren, lag für sie im Bereich des Machbaren. Nicht jedoch, dass er mit der durchtrennten Sehne schnell zum Auto hätte laufen können, so wie vom Angeklagten behauptet. „Jede Form von Gehen war nicht möglich.“ Dagegen habe er das Gas– und Bremspedal bedienen können. Dafür brauche man den „Kniestrecker“ nicht, so die Gutachterin. Sie hielt die Angaben von Walter B. zum Tatablauf für schlüssig.
Verteidiger zweifelt an Aussage
Auch die damals ermittelnde Kriminalbeamtin fand seine Aussage nachvollziehbar und glaubhaft. Der Verteidiger dagegen meinte, dass die Polizei die Version des Opfers nicht hinterfragt habe. Es könne so gewesen sein, wie von Walter B. geschildert. „Ob es so gewesen ist, wissen wir nicht“, sagte der Verteidiger. So hatte Walter B. zunächst in seiner Aussage nichts von einem Schlagstock berichtet, auch nichts von einem Streit an jenem Tag gesagt. Den Schlagstock hatte die Polizei später im Garten gefunden.
Bis zu diesem Oktobertag war es zwischen beiden Nachbarn zwar zu verbalen Auseinandersetzungen, nie aber zu Handgreiflichkeiten gekommen, auch polizeilich sind beide bisher unbeschriebene Blätter. Was nun konkret zu der angeklagten Tat führte, darüber schweigen sich beide bislang aus.
Am 1. Juni soll ein Urteil gesprochen werden.