Landgericht Neuruppin

Milde Strafe für Verkauf von Drogen an 15-Jährigen

Neuruppin / Lesedauer: 3 min

Ein heute 26-jähriger Angeklagter verkaufte Cannabis an einen Minderjährigen. Es gab Gründe, warum ihm eine harte Strafe erspart blieb.
Veröffentlicht:19.09.2023, 18:02

Von:
  • Dagmar Simons
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Vier Mal verkaufte Maik R. (Name geändert) seinem damals 15-jährigen Nachbarn in Templin je ein Gramm Cannabis für zehn Euro. Außerdem gab er dem Minderjährigen in zwei Fällen je 40 Gramm Cannabis, die dieser für ihn verkaufen sollte. Als Gegenleistung durfte der Jugendliche zehn Gramm zum Eigenverbrauch behalten.

Am Dienstag verurteilte die erste Große Strafkammer des Landgerichts Neuruppin den 26-jährigen Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die die Richter zur Bewährung aussetzten. Davon gelten wegen der überlangen Verfahrensdauer zwei Monate als bereits vollstreckt.

Vier Jahre Ungewissheit

Passiert sind die Taten Mitte 2019. Vier Jahre lang lebte der gebürtige Prenzlauer immer mit der Ungewissheit, möglicherweise ins Gefängnis gehen zu müssen. Denn der Verkauf von Drogen an Minderjährige wird im Regelfall mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren geahndet.

Doch sowohl Gericht als auch der Staatsanwalt gingen von minder schweren Fällen aus, was deutlich mildere Strafen zur Folge hat.

Andere Aussage

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 26-Jährigen ursprünglich vorgeworfen, zehn Mal an den bereits verurteilten Minderjährigen Kleinstmengen Marihuana verkauft zu haben. Zudem soll Maik R. diesen zweimal veranlasst zu haben, für ihn je 40 Gramm Marihuana, die er ihm auf Kommission überlassen hatte, zu verkaufen. Der 15-Jährige sollte 30 Gramm für 300 Euro unter die Leute bringen, die übrigen zehn Gramm durfte er behalten. Einmal lieferte der Jugendliche das Geld ab, beim zweiten Deal war die Polizei schneller und er wurde erwischt, wie er als Zeuge aussagte. Der heute 19-Jährige rückte vor Gericht von seiner Aussage bei der Polizei ab. Er habe nie mehr als zehn Gramm Marihuana von Maik R. erhalten und auch nicht so oft, wie die Anklage behaupte, von diesem gekauft.

Er habe damals übertrieben, weil er bei Maik R. Schulden und deshalb Angst vor ihm gehabt habe. Er habe gehofft, dass der Angeklagte bestraft werde und er, der Zeuge, erst einmal Ruhe vor ihm gehabt hätte, sagte er nun. „Ob das stimmt oder er den Angeklagten jetzt entlasten wollte, wissen wir nicht“, sagte der Staatsanwalt. Für ihn stand fest, dass der Zeuge im Gericht keine Märchen erzählt, sondern frei von der Leber weg, sich zu einer Falschaussage bekannt hat.

„Nicht einfach ausgedacht“

Nach Überzeugung von Staatsanwaltschaft und Gericht handelte es sich bei der Kommissionsware um je 40 Gramm. Um die Menge, die der Zeuge in seiner polizeilichen Aussage und seiner eigenen Gerichtsverhandlung genannt hatte. „Das hat er sich nicht einfach ausgedacht“, sagte der Staatsanwalt.

Für den Angeklagten sprach, dass er geständig war, die Taten lange zurück liegen und dass es sich bei Marihuana um eine so genannte weiche Droge handelt. Außerdem hat Maik R. ein „völlig straffreies Vorleben“. Auch nach den hier zur Rede stehenden Taten ist er nicht mehr auffällig geworden. „Er sitzt zum ersten Mal auf der Anklagebank, ist in Lohn und Brot und lebte lange Zeit mit der Aussicht auf eine mehrjährige Haftstrafe“, sagte der Vorsitzende Richter Christian Schmidt.

Zweijährige Freiheitsstrafe gefordert

Der Staatsanwalt hatte eine zweijährige Freiheitsstrafe gefordert, auch zur Bewährung ausgesetzt und eine „spürbare“ Auflage von 800 Euro Geldbuße beantragt, um Maik R. „das Unrecht seines Handelns vor Augen zu führen“.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten dazu, 1200 Euro an den Verein „Keine Macht den Drogen“ zu zahlen. Außerdem werden die 340 Euro eingezogen, die er durch die Straftat erlangt hat.

Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.